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Antwort zur Gesundheitsprävention – Alkohol am Steuer


Es gilt das gesprochene Wort!

Antwort zur Gesundheitsprävention – Alkohol am Steuer

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für die Präventionspolitik in Bezug auf den Gesundheitsaspekt von übermäßigem Alkoholkonsum zuständig.

Hier haben wir über die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung, kurz die ASL, die Präventionsbestrebungen intensiviert.

Sowohl die Mittel und die Personalressourcen für die ALS wurden erhöht und auch die Aktionen der VoG wurden erweitert.

Neu ist in diesem Jahr ist eine Kampagne, die ab dem 14.02. startet.

Die ALS und der PRT bündeln hier ihre Kräfte für die „Heute-Nicht“-Kampagne.

Die Kampagne zielt darauf ab, Menschen zu überzeugen, 44 Tage gänzlich auf Alkohol zu verzichten, damit ihnen die positiven Effekte des Verzichts bewusst werden.

Mehr Infos finden Sie unter https://www.heute-nicht.be/

In Bezug auf den Alkohol am Steuer handelt es sich um die Prävention im Rahmen der Verkehrssicherheit.

Aus diesem Grund liegen der Regierung keine Zahlen über den Alkoholkonsum bei Autofahrern vor.

Über diese Zahlen verfügt lediglich die Polizei.

Weitere Zahlen ermittelt das Institut Vias.

Ich füge meiner Antwort einen Link zum Bericht 2022 bei[1].

Die Polizei führt zwei Mal pro Jahr die BOB-Kampagnen durch.

Diese Kampagne dauert in der Regel 3 Monate.

Daneben gibt es Kontrollen an bestimmten Feiertagen und bei größeren lokalen Events.

Wenn jemand aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer verurteilt wird, dann kann das Gericht im Rahmen der Bewährung und des Verfahrens ‘‘Vermittlung und Maßnahmen“ ein Sensibilisierungskurs zum Thema Verkehrssicherheit auferlegen.

Bis dato wurden diese Kurse vom VIAS-Institut organisiert.

Aufgrund der Verabschiedung der einzigen deutschsprachigen Mitarbeiterin am Institut, drohten die Kurse auf Deutsch wegzufallen.

Da VIAS keinen deutschsprachigen Anbieter fand, habe ich die KAP (Kulturelle Aktion und Präsenz VoG) gebeten, für VIAS den Kurs zu organisieren und durchzuführen.

Der Kurs wird aktuell mit dem Justizhaus erstellt.

Für die Kosten wird der Föderalstaat aufkommen.

[1] https://www.vias.be/publications/Statistisch%20rapport%202023/Rapport%20statistique%202023.pdf

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