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Antwort zum Wohnungsbau – Vorrecht für Arbeitnehmer


Es gilt das gesprochene Wort! 

Antwort zum Wohnungsbau – Vorrecht für Arbeitnehmer

Die Details der flämischen Maßnahme sind noch nicht bekannt.

Es handelt sich bisher lediglich um eine Ankündigung.

Wir haben Kontakt mit dem zuständigen Kabinett aufgenommen, um mehr Informationen zu erhalten.

Deshalb habe ich keine abschließende Meinung zum Vorhaben.

Dass die Zahl der Erwerbstätigen in Sozialwohnungen zunimmt, ist auch mein Anliegen.

Zum einen geht’s mir darum, dass die arbeitsfähigen Mieter die Sozialwohnung als soziales Sprungbrett in eine bessere Zukunft nutzen und nicht als Endstation.

Zum anderen geht’s mir darum, dass wir im öffentlichen Wohnungsbau eine soziale Durchmischung hinbekommen, die die Bildung von Ghettos in den Vierteln vermeidet.

Um das zu erreichen, werde ich dem Parlament in Kürze mehrere Maßnahmen vorschlagen, die aus der Orientierungsnote zur Reform des Wohnungswesens größtenteils bekannt sind:

  • Zum einen sollen alle Mieter im erwerbsfähigen Alter zur Eintragung beim Arbeitsamt verpflichtet

Ausgenommen sind erkrankte und Invaliden.

  • Zum anderen soll ein Kontingent an Wohnungen Menschen mit einer lokalen Bindung vorbehalten sein. Die lokale Bindung entsteht aus dem Wohnsitz oder aus der Beschäftigung. Wer mindestens fünf Jahre in den letzten zehn Jahren in Ostbelgien gelebt oder gearbeitet hat, wird bevorzugt.

 

  • Eine weitere Maßnahme betrifft die Einführung einer vierten Einkommenskategorie, die den öffentlichen Wohnungsbau für die Mittelschicht öffnen soll.

 

  • Des Weiteren soll jeder neue Mieter, der kein Deutsch oder Französisch spricht, zu einem Sprachkurs verpflichtet Das Beherrschen der Sprache ist essenziell, um beruflich Fuß fassen zu können.

 

Auch die Flamen arbeiten mit dem Kontingent der lokalen Bindung.

Und sie planen nur innerhalb dieses Kontingents das Vorrecht für die Erwerbstätigen.

Unseren Informationen zufolge geht es also nicht um ein allgemeines Vorrecht.

Die Details liegen allerdings, wie bereits gesagt, noch nicht vor.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir im Rahmen der anstehenden Reform in diesem Jahr zunächst über die von mir erläuterten Neuerungen austauschen und uns darauf verständigen.

Sollten mehr Details vorliegen, dann können diese im Rahmen der Beratungen zum Dekretentwurf diskutiert werden.

 

 

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