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Geordnete Beendigung der Zusammenarbeit mit OIKOS


28.04.2016

 

20160428 Oikos (65.1 KiB)

Stellungnahme des zuständigen Ministers für die Jugendhilfe
Geordnete Beendigung der Zusammenarbeit mit OIKOS

Die OIKOS VoG ist Träger von stationären und ambulanten Betreuungsangeboten in der Jugendhilfe. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den Geschäftsführungsvertrag mit OIKOS am 31.12.2015 fristgemäß auslaufen lassen. Angestrebt ist, die Zusammenarbeit sukzessive bis zum Sommer 2017 zu beenden.

Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen einer Kooperation mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft in seinem Bericht vom 16. Dezember 2015 auf erhebliche Qualitätsmängel in der fachlichen Begleitung der untergebrachten Jugendlichen hingewiesen hat.

Fachlich fundierte Konzepte und erforderliche Standards für die pädagogische Arbeit sind nicht vorhanden bzw. nicht methodisch hinterlegt. So fehlt beispielsweise ein Konzept zur Elternarbeit, obwohl das Ziel die Rückführung der Jugendlichen in die Familien ist. Das gilt auch für grundlegende Dokumentationsformen zur Überprüfung der erreichten Ziele mit den Jugendlichen und ihren Familien. Auch findet eine Vermischung von „Familie“ und „Jugendhilfeangebot“ statt. Das Ergebnis ist, dass nur wenige Jugendliche für eine Betreuung dieser Art in Frage kommen.

Auf ähnliche Problematiken hat der Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums wiederholt seit Jahren hingewiesen. Die Anforderungen und Empfehlungen wurden nicht ausreichend umgesetzt. Deshalb erhielt die Regierung die Empfehlung des Fachbereichs, keine Minderjährigen mehr dort unterzubringen.

Dieser Empfehlung folgte die Regierung und ließ bereits 2015 den Geschäftsführungsvertrag auslaufen. Gleichzeitig wurde aber per Erlass eine Jahreskonvention bis zum 30. Juni 2016 abgeschlossen, um die Betreuung der Jugendlichen aufrechtzuerhalten.

Seit Anfang 2016 wurde in mehreren Sitzungen mit den Verantwortlichen von OIKOS die Beendigung der Zusammenarbeit besprochen. Ziel der Regierung war es, das Angebot von stationären und ambulanten Hilfen von OIKOS in Phasen einzustellen und somit einen geordneten Übergang für die betreuten Jugendlichen zu gewährleisten.

Am 25. März wurde der definitive „Zwei-Phasen-Plan“ vorgelegt, der den Betreuungsauftrag und den Finanzrahmen bis zum 30.6.2017 definiert. Der Betreuungsauftrag der Jugendlichen endet in diesem Zeitraum inklusive einer möglichen Verlängerung der Betreuung offiziell. Gleichzeitig werden die finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um die Betreuung personell bis 2017 aufrechtzuerhalten. Die Regierung handelt mit diesem Plan verantwortungsvoll im Sinne der betreuten Jugendlichen ohne die Unterbringungsmaßnahme zu unterbrechen.

Die stationäre und ambulante Begleitung von neuen Jugendlichen wird in Zusammenarbeit mit anderen Trägern gewährleistet. Zurzeit bestehen keinerlei Engpässe. Regierung und Ministerium werden weiterhin an der Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote in der DG arbeiten.

Hintergrund: Zur Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt des Landschaftsverbands Rheinland

Seit 2010 werden in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über stationäre und teilstationäre Einrichtungen des Landesjugendamt des Landschaftsverbands Rheinland systematisch alle Jugendhilfeeinrichtungen in der DG evaluiert, die im Rahmen des Dekretes über die Jugendhilfe und die Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft strukturell finanziert. Ziel der Evaluation ist die Aufrechterhaltung der Qualität und die Weiterentwicklung der Maßnahmen für Jugendliche. Zwischen 2010 und 2011 fand eine Evaluation im Zentrum Mosaik statt. 2015 erfolgte eine Evaluation der VOG OIKOS und SIA.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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