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Ende der Quarantänepflicht


Covid-19 und Isolation: Zurück zur Normalität

Gesundheitsminister beschließen Aufhebung der Quarantänepflicht Infolge der positiven Entwicklung der Pandemie hat die Interministerielle Konferenz der Gesundheitsminister (IMK Gesundheit) die Pflicht zur Quarantäne von sieben Tagen nach einem positiven Coronatest aufgehoben. Dieser Beschluss tritt in Belgien nach Anpassung der rechtlichen Grundlagen in Kraft.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Antonios Antoniadis (SP), begrüßte in einer ersten Reaktion die Aufhebung der Quarantänepflicht. „Wir haben uns für die Eigenverantwortung entschieden.

Es kommt somit auf jeden Einzelnen an, sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Angesichts der günstigen epidemiologischen Lage ist das vertretbar und in meinen Augen selbstverständlich!“, erklärt der Gesundheitsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Den auf Covid-19 positiv getesteten Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und sich, falls notwendig, an ihren behandelnden Arzt zu wenden, der die Dauer der Quarantäne durch ein ärztliches Attest festlegt.

Für Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und keine Symptome aufweisen, ist eine Quarantäne nicht mehr verpflichtend. Das Tragen eines Mundschutzes wird weiterhin stark angeraten, insbesondere in Kontakt mit älteren oder vulnerablen Menschen.

Andere Hygienemaßnahmen, die die Übertragung von Atemwegsinfektionen verhindern sollen, wie z. B. das Waschen der Hände und eine gute Belüftung, sind ebenfalls zu empfehlen.

Das Ende der Quarantänepflicht gilt aber nicht für zwei Einrichtungen aufgrund des dort anwesenden gefährdeten Publikums. Bei Bewohnern von Wohn- und Pflegezentren ist es die Aufgabe des behandelnden Hausarztes, nach Rücksprache mit dem Koordinationsarzt die Situation des Patienten einzuschätzen und gegebenenfalls eine Quarantäne zu verordnen.

Die Bedingungen, die in der Einrichtung zu erfüllen sind, werden vom Koordinationsarzt festgelegt, der vom Pflegeleitungsteam der Einrichtung unterstützt wird.

Für die Krankenhäuser obliegt es dem Ausschuss für Krankenhaushygiene (CHH), die Regeln für eine mögliche Quarantäne festzulegen.

Das Ende der Quarantänepflicht tritt in Belgien nach Anpassung der rechtlichen Grundlagen in Kraft. Diese Pressemitteilung wurde im Namen der folgenden Minister, die der

Interministeriellen Gesundheitskonferenz angehören, verfasst: Antonios Antoniadis – Deutschsprachige Gemeinschaft (Präsident der IMK)

Christie Morreale – Wallonische Region

Hilde Crevits – Flandern

Frank Vandenbroucke – Föderalregierung

Valérie Glatigny – Französische Gemeinschaft

Bénédicte Linard – Französische Gemeinschaft

Alain Maron – Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Französische Gemeinschaftskommission

Elke Van den Brandt – Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Flämische Gemeinschaftskommission

Die IMK wird von der Generaldirektion Gesundheit des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt organisiert und unterstützt.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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