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Antoniadis: „Doppelt so viele Senioren werden ab 2023 finanziell unterstützt“


Kritik der Krankenkassenplattform am Pflegegeld unverhältnismäßig

PRESSEMITTEILUNG Antoniadis: „Doppelt so viele Senioren werden ab 2023 finanziell unterstützt“

Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis (SP) hält die Kritik der ostbelgischen Krankenkassenplattform zur Einführung des Pflegegelds in Ostbelgien für nicht verhältnismäßig. Dank des neuen Pflegegelds werden in der DG ab dem 1. Januar 2023 fast doppelt so viele Senioren finanziell unterstützt wie dieses Jahr. Die Regierung erhöht die Investitionen für die Pflege und senkt mit der Abschaffung der Einkommensüberprüfung die Verwaltungskosten.

Zum Hintergrund: Das neue Pflegegeld ersetzt ab 2023 die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, die bisher vom Föderalstaat gewährleistet und im Zuge der sechsten Staatsreform an die DG übertragen worden war. Das Pflegegeld setzt sich aus dem Basispflegegeld und einem Sozialzuschlag zusammen, so wie es ihn auch schon beim Kindergeld gibt.
„Die Zahl der Empfänger des Systems, welches die Krankenkassenplattform in ihrer Pressemitteilung verteidigt, fiel in den vergangenen sieben Jahren von 1.512 Personen um ein Drittel auf nunmehr 1.027 runter. Im selben Zeitraum stiegen die Pflege- und Lebenshaltungskosten an. Gleichzeitig gibt es in Folge des demographischen Wandels immer mehr Senioren“, rechnet Antoniadis vor.

„Hätte die DG-Regierung das aktuelle System des Föderalstaats, also die sogenannte Beihilfe für Betagte, beibehalten, wäre das eine Sparmaßnahme für den Haushalt der DG gewesen“, so der Minister. 2016 wurden 4,5 Millionen Euro ausgezahlt, 2021 waren es nur noch 3,8 Millionen Euro. Das neue ostbelgische Pflegegeld werden laut einer Studie der Beratungsfirma KPMG im nächsten Jahr 2.000 Personen in Anspruch nehmen.

Antoniadis: „Das ist fast eine Verdopplung der Empfänger. Und nicht nur das! Auch viele aktuelle Empfänger werden vom neuen System profitieren. Die Regierung hat hierfür das Budget von 3,8 Millionen auf 5 Millionen Euro erhöht. Von einer Sparmaßnahme kann keine Rede sein. Die Kritik ist unverhältnismäßig.“

Das alte System war in den Augen des Ministers ungerecht für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Im schlimmsten Fall erhielten sie im alten System nach einer aufwendigen Einkommensüberprüfung, einer medizinischen Einschätzung und fünf bis sieben Monaten Wartezeit gerade Mal zwischen 50 Cent und zwei Euro pro Monat, obschon sie einen Pflegebedarf haben.

Antoniadis: „Wer also für seine Rente gearbeitet hat, wurde mit diesem System bestraft. Bestraft wurden auch Rentner, nur weil sie mit ihrem Partner oder selbst mit ihrem Kind in einem Haus zusammenleben und somit das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt wurde. Solche perversen Effekte fördern die Vereinsamung von Senioren, weil man im alten System als getrennt lebend mehr oder überhaupt finanzielle Unterstützung bekam. Das kann doch niemand gutheißen?“

Aus diesen Gründen schafft die DG-Regierung die Einkommensüberprüfung ab. Der Pflegebedarf der Senioren wird nun entscheidend sein und nicht die Höhe ihrer Rente. Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, wird einen Sozialzuschlag bekommen, indem das ‚Statut der Erhöhten Kostenrückerstattung‘ der Krankenkassen berücksichtigt wird. „Was wir dadurch an Verwaltungskosten einsparen, investieren wir in den Geldbeutel der Senioren“, so Antoniadis weiter.

Der Minister führt weiter aus: „Die Kritik der Krankenkassenplattform dreht sich eigentlich um 1,4% von 2.000 Empfängern. Und diese 1,4% erhalten sehr wohl weiterhin ihren aktuellen Betrag bis zum Lebensende. Das hat mit dem Übergangssystem zu tun, das die Regierung eingeführt hat. Deshalb wird auch kein aktueller Empfänger weniger bekommen, als er jetzt erhält. Ob es in Zukunft zu weiteren solchen Ausnahmefällen kommen wird, ist eine Diskussion theoretischer Natur. Das hat damit zu tun, dass eine direkte Vergleichbarkeit der beiden Systeme schwierig ist, weil sie einer unterschiedlichen Philosophie folgen. Die Vorteile des neuen Systems überwiegen eindeutig.“

Auch die Kritik der Krankenkassen am abgeleiteten Recht der erhöhten Kostenrückerstattung ist in den Augen des Ministers unbegründet. „Bisher war es so, dass man mit der Beihilfe für Betagte automatisch dieses Statut von der Krankenkasse erhielt. In unserem Übergangssystem ist bis zum Jahr 2025 gewährleistet, dass die Personen weiterhin automatisch in den Genuss dieses Rechts kommen. Das habe ich mit dem Föderalstaat vereinbart“, so Antoniadis: „Ab 2025 wird der Föderalstaat im ganzen Land das Recht entkoppeln. Das bedauere ich, aber das hat dann nichts mit unserer Reform zu tun. Das wird natürlich zu mehr Aufwand für die Krankenkassen führen, und das verstehe ich. Ihre Kritik soll sich deshalb an den Föderalstaat und das Landesamt für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV, A. d. R.) richten. Dort sitzen sie im Verwaltungsrat. Und dabei bin ich bereit, sie in ihrem Vorhaben zu unterstützen.“

Andere abgeleitete Rechte wie der Sozialtarif auf Strom und Gas bleiben weiterhin bestehen. Auch das hat der Föderalstaat dem Minister nach zahlreichen Kontakten garantiert.

Abschließend betont der Minister in Richtung der CSP-Fraktion, „dass alle Zahlen und unterschiedliche Berechnungsmodelle des Studienbüros dem Parlament vorgelegt wurden, nachdem die Regierung sich auf ein Budget für das Pflegegeld verständigt hat. Im Ausschuss haben wir die verschiedenen Rechenmodelle der Reform ausführlich und selbst in Anwesenheit des Studienbüros besprochen. Die Reaktion der Kollegin Huppertz ist nicht nachvollziehbar. Der einzige Vorschlag ihrer Fraktion war die Einführung ihrer Pflegeversicherung. Die hätte dazu geführt, dass die gesamte Bevölkerung ab 24 Jahre ihr Leben lang in ein System eingezahlt hätte, von dem nur wenige substanziell profitiert hätten“.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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