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Nach dem Hochwasser: DG garantiert zinslose Kredite für schnelle Instandsetzungen


4. August 2021

Rasche Hilfe für die Betroffenen der Katastrophe

PRESSEMITTEILUNG: Nach dem Hochwasser: DG garantiert zinslose Kredite für schnelle Instandsetzungen

Die Hochwasser-Katastrophe hat Mitte Juli in unserer Region einen hohen Schaden verursacht. Damit die Betroffenen schnell wieder in ihr Zuhause zurückkönnen, weist Sozialminister Antonios Antoniadis (SP) auf die Möglichkeit eines zinslosen Kredites hin, um wichtige Instandsetzungen schnell in Angriff nehmen zu können. Außerdem ist es möglich, ein zinsloses Darlehen für Hochwasserschutz-Arbeiten zu erhalten.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den Betroffenen der Flutkatastrophe zu Beginn der Woche Wohnbeihilfen (von einem Beitrag bis zu 2.500 Euro) ermöglicht, die als Prämie zu verstehen und deshalb nicht zurückzuzahlen sind.

Dennoch stehen viele Menschen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach den massiven Überschwemmungen weiterhin vor gewaltigen Aufgaben. Sie müssen unter anderem so schnell wie möglich in wichtige Renovierungen investieren. Es gilt, die Heizung zu erneuern, die Elektroinstallation zu ersetzen, den Bodenbelag auszuwechseln oder für die Zukunft notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Helfen können dabei unter anderem zinslose Darlehen (mit 0 % effektivem Jahreszins), zur Verfügung gestellt von der Wallonischen Sozialkreditgesellschaft (SWCS) für Familien mit bis zu zwei Kindern oder dem Wohnungsfonds der Wallonie (FLW) für kinderreiche Familien.

„Es ist möglich, einen solchen Ratenkredit zu erhalten, wenn beispielsweise Heizungen oder Elektroinstallationen in Folge von Überschwemmungen ersetzt oder renoviert werden müssen“, erklärt DG-Vizeministerpräsident Antonios Antoniadis: „Das kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Versicherungen noch nicht oder nur einen Teil auszahlen konnten.“

Die zinslosen Teilzahlungsdarlehen können zwischen 1.000 und 60.000 Euro betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Sie sind einkommensabhängig und werden durch eine mit den Kreditgebern ausgehandelten Vereinbarung durch die DG garantiert.

Die Wallonische Sozialkreditgesellschaft hat nach der Flutkatastrophe dafür eigens ein vereinfachtes Verfahren für zinslose Kredite ins Leben gerufen – mit weniger administrativem Aufwand und einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen. „Wir möchten mit unserem vereinfachten Genehmigungsverfahren den Menschen eine schnelle Antwort geben, damit sie wieder rasch in ihre Wohnungen und Häuser können“, heißt es seitens der SWCS, die darauf hinweist, dass diese schnelle Hilfe nicht den vollständigen Wiederaufbau eines Gebäudes oder schwere Arbeiten betrifft. Für Projekte dieser Art böten die üblichen Produkte der Kreditgesellschaft (wie beispielsweise die Rénopack- oder Rénoprêt-Kredite) eine bessere Lösung.

Die Arbeiten betreffen vielmehr jene, die durchgeführt werden müssen, um die eigene Wohnung schnell wieder nutzen zu können. Konkret geht es um:

  • Elektrizität
  • Gas
  • Heizung
  • Abdichtungsarbeiten: Dach, Fenster, Türen
  • Stabilität: Fußböden und Wände, aber keine schweren Arbeiten, die eine Genehmigung durch einen Architekten erfordern

Es wird in diesen Fällen auch von einem Audit abgesehen.

Ferner besteht die Möglichkeit für die Einwohner der DG, beim SWCS mit einem zinslosen Kredit in den Hochwasserschutz zu investieren. Dabei geht es unter anderem um:

  • Identifizierung und Schaffung eines Ausweichbereiches für das Wasser
  • Materialisierung der Bereiche um Pools und unterirdische Becken
  • Einbau von Fangdämmen
  • Behandlung und Abdichtung von Rissen und Hohlfugen
  • Abdichtung von Netzwerkkanälen (Strom, Wasser, Gas etc.)
  • Abdichtung von Lüftungsöffnungen unterhalb des Hochwasserspiegels
  • Installation von Rückschlagventilen
  • Verwendung interner Pumpen zur Wasserableitung
  • Verbesserung der Umgebung des Gebäudes
  • Einbau von Alu- und PVC-Fenstern
  • Entwässerung der Schalttafel und Installation eines separaten Stromnetzes für hochwassergefährdete Bereiche
  • Schutz der Heizungsanlagen und Warmwasseranlagen vor Wasser
  • Einbau von Türen und Fenstern mit einer niedrigen Schwelle
  • Verwendung von wasserfesten Bodenbelägen
  • Einbau einer Drainage im Außenbereich

Mehr Infos?

Die Kreditanfragen können zum einen in den Räumlichkeiten der Espace Wallonie in Eupen (Gospertstraße 2, www.wallonie.be/les-espaces-wallonie) erfolgen oder beim Direktor des Einheitsschalters in Malmedy, Herr Luc Kuckartz, der regelmäßig Sprechstunden in Eupen und Malmedy abhält. Seine Kontaktdaten lauten: Rue des Arsilliers 26, 4960 Malmedy, E-Mail: luc.kuckartz@schs.be; Tel.: 080 / 33 06 25.

Kinderreiche Familien (mehr als zwei Kinder) melden sich für ihre Anfragen beim Wohnungsfonds der Wallonie (www.flw.be). Für die Flutopfer hat der FLW eigens eine Krisentelefonnummer (071 / 207 777) sowie ein Online-Formular eingerichtet.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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