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DG zieht Lohnerhöhung für Pflegekräfte und Sozialsektor auf September 2020 vor


9. Juli 2020

Neue Betreuungs- und Pflegenormen ab 2022

20200709 Pressemitteilung zum Sektoren- und Rahmenabkommen

Die Pflegekräfte und weitere Berufsgruppen im Sozialbereich werden im September eine Gehaltserhöhung erhalten. Darauf verständigten sich die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie die Arbeitgeber und die Gewerkschaften im Sozialbereich am heutigen Donnerstag. Die Gehaltserhöhungen betragen je nach Statut bis zu 23%. Die Mehrkosten dieser Maßnahme belaufen sich in den Jahren 2020 und 2021 auf insgesamt 2,7 Millionen Euro.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2019 zuständig für die Finanzierung der Wohn- und Pflegezentren. Aus diesem Grund hatten die Regierung und die Sozialpartner im Mai 2019 eine gestaffelte Erhöhung der Gehälter im Sozialbereich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 vereinbart. Diese Erhöhungen sollten ab 2024 1,7 Millionen Euro kosten.

Den Kraftakt, die finanzielle Aufwertung des Sektors auf 2020 und 2021 vorzuziehen, ist die Regierung der DG bereit zu leisten, um die Sozialberufe attraktiver zu gestalten.

Das Addendum zu den beiden Abkommen im nicht-kommerziellen und dem öffentlichen Sektor, welche heute unterzeichnet wurden, sehen vor, dass Pflegehelfer im nichtkommerziellen Sektor künftig, je nach Dienstalter, bis zu 23 % mehr Gehalt erhalten. Im öffentlichen Sektor wird die Gehaltstabelle der Pflegehelfer um 12 % erhöht. Die Krankenpfleger werden 4% mehr Gehalt erhalten. Auch andere Berufsgruppen im nichtkommerziellen Sektor, wie zum Beispiel die Unterhaltsarbeiter, Verwaltungskräfte, die Erzieher und Sozialarbeiter in den Behinderteneinrichtungen, in den Diensten der häuslichen Hilfe, beim RZKB und viele weitere erfahren Erhöhungen zwischen 2 % und 4 %. Da die föderalen Baremen in den WPZS zum Teil bedeutend niedriger als die im nichtkommerziellen Sektor der Deutschsprachigen Gemeinschaft waren, erfahren diese anderen Berufsgruppen in den WPZS Erhöhungen, je nach Dienstalter und Funktion, bis zu 20 %.

Bei der heutigen Sitzung mit den Sozialpartnern wurden zudem weitere, für den Sektor wichtige Entscheidungen getroffen und fest terminiert.

  • Die Arbeitsgruppe zu Überarbeitung der Betreuungs- und Pflegenormen wird spätestens im Mai 2021 eingesetzt und dabei den Empfehlungen des Bürgerrats Rechnung tragen. Die Regierung verpflichtet sich, die im Einvernehmen festgelegten Vorschläge der Arbeitsgruppe im ersten Halbjahr 2022 umzusetzen.
  • Die im Sektorenabkommen vorgesehene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Baremen wird spätestens bis Dezember 2020 eingesetzt.
  • Die vorgesehene Arbeitsgruppe zur Einführung einer spezifischen Gehalttabelle wird im September 2020 eingesetzt und der Regierung Ende Oktober 2020 ihre Empfehlungen vorlegen. Die Regierung verpflichtet sich, die im Einvernehmen festgelegten Vorschläge der Arbeitsgruppe im ersten Halbjahr 2021 umzusetzen.
  • Das Personalkataster soll spätestens im Januar 2021 einsatzfähig sein.
  • Die Regierung verpflichtet sich, in Absprache mit den Sozialpartnern und auf Grundlage des Personalkatasters, im sozio-kulturellen Bereich zu überprüfen, ob die im Rahmenabkommen vorgesehen Erhöhung integral vorgezogen werden kann.

Durch die Unterzeichnung des Addendums kommt die Deutschsprachige Gemeinschaft der Aufwertung der Pflegeberufe einen großen und konkreten Schritt näher. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist allerdings ein zweiter notwendiger Baustein für die Erhöhung der Attraktivität der Pflege- und Sozialberufe.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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