Pressemitteilung
09.09.2016
Roaming-Gebühren (182.4 KiB)
Antoniadis: „Keine halben Sachen: definitive Abschaffung der Roaming-Gebühren.“
Im Oktober 2015 beschloss die EU den weitgehenden Wegfall der Roaming-Gebühren. Auf Grundlage einer öffentlichen Konsultation stellte die Europäische Kommission am vergangenen Montag einen Entwurf zu deren Regelung vor – mit einer Reihe von Ausnahmen zu Lasten der Verbrauchern. Einen Vorschlag, den sie auf Geheiß ihres Präsidenten, Jean-Claude Juncker, kurzerhand wieder zurückzog. Der für Verbraucherschutz zuständige DG-Minister Antonios Antoniadis (SP) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
„Ausnahmebedingungen bei den Roaming-Gebühren sind keine Lösung im Sinne unserer Bürger“, befand Minister Antoniadis, der sich dabei auf die angedachte 90-Tage-Regelung bezog, die der deutschsprachige EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) jüngst noch als Erfolg für Ostbelgien wertete. Demzufolge sollen die Handynutzer künftig im EU-Ausland 90 Tage pro Jahr ohne Zusatzkosten telefonieren und mobiles Internet nutzen können.
„Die Ausnahmeregelung für die Grenzregion ist ein Teilerfolg für den Verbraucher, aber ein Geschenk für die Telekommunikationsunternehmen. Der Vorschlag ging ganz einfach nicht weit genug und hätte bestimmte Personengruppen benachteiligt. Die EU darf keine halben Sachen machen. In meinen Augen führt kein Weg an der definitiven Abschaffung der Roaming-Gebühren vorbei“, so Antoniadis, für den besonders Erasmus Studenten, nicht zuletzt aus der DG, benachteiligt würden, sollte der Vorschlag angenommen und umgesetzt werden.