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Die Sorgen mancher Bürger bezüglich einer versteckten Impfpflicht


Es gilt das gesprochene Wort!

21.04.2021

628 Frage und Antwort zu den Sorgen mancher Bürger bezüglich einer versteckten Impfpflicht

Ich habe mehrfach in der Vergangenheit die Bevorteilung von geimpften Personen abgelehnt.

Hierfür gibt es mehrere Gründe, die ich noch mal anführen möchte.

Es gibt nicht ausreichend Impfstoff, um aktuell jedem Menschen ein Impfangebot zu machen.

Es gibt nicht ausreichend Impfstoff, um eine Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Impfpräparaten anzubieten.

Es ist noch nicht geklärt, ob man das Virus als Geimpfter weitergeben kann.

Wenn diese Fragen nicht abschließend geklärt sind, erübrigt sich in meinen Augen eine Diskussion über Vorteile.

Erst recht finde ich Aussagen wie „Sonderrechte“ oder „Privilegien“ verfassungsrechtlich problematisch.

Freiheit stellt den Normalfall dar. Einschränkungen stellen somit die Ausnahme dar.

Geschützt sind die Freiheiten durch die Verfassung.

Sollten also in Belgien Freiheiten an Geimpfte zurückgegeben werden, dann müssten diese auch an Nicht-Geimpfte zurückgegeben werden.

Das Projekt „Green Certificate“, das als Vorschlag der EU-Kommission vorgestellt wurde und Ende Juni 2021 eingeführt werden soll, folgt den aktuellen Informationen zufolge diesem Prinzip.

Denn bisher konnte man in vielen EU-Staaten nur mit einem negativen Test einreisen.

Mit dem digitalen Nachweis soll es möglich sein, dass man entweder einen Impfnachweis oder einen negativen Test oder aber eine überstandene Corona-Erkrankung belegen kann. Auf diese Weise würde man nach der Einreise die Quarantäne vermeiden.

Das entspricht soweit dem Gleichheitssatz.

EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten müssen bis Ende Juni die entsprechenden Grundlagen dafür schaffen.

Die Menschen sind in Belgien durch die föderale Anti-Diskriminierungsgesetzgebung geschützt.

Außerdem hat Ostbelgien ein eigenes Anti-Diskriminierungsdekret, welches in den Zuständigkeiten der DG greift.

Mehrere Artikel könnten die Gleichheit zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften garantieren: Darunter Art. 3 zum Gesundheitsstatus der Ostbelgier, Art. 4 zu den Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich der DG und Art. 6 zu der Einstellung oder Fortbeschäftigung von Menschen in Diensten, Einrichtungen und Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der DG.

Kurzgefasst: In unseren Augen ist eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften ohne vernünftigen Rechtfertigungsgrund verboten und Zuwiderhandelnde müssten vor Gericht darlegen, dass sie einen guten Grund für die Unterscheidung haben.

Was eine Impfpflicht angeht, so wurde sie bisher von allen Gesundheitsministern des Landes abgelehnt.

Eine Impfpflicht könnte ohnehin nur durch den Föderalstaat eingeführt werden. Dies ist in Belgien nur für die Impfung gegen Kinderlähmung der Fall.

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