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Das Justizhaus der Deutschsprachigen Gemeinschaft


Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. „Die Menschenwürde ist ein unveräußerliches Recht, das dem Menschen innewohnt. Sie wird nicht dadurch verwirkt, dass jemand gegen unsere Normen verstößt, also straffällig wird.“

Die Mitarbeiter des Justizhauses begleiten beschuldigte und verurteilte Straftäter. Sie kümmern sich um die soziale Begleitung und die Überwachung der Auflagen der Gerichtsbehörden. Das Justizhaus informiert, begleitet und orientiert aber auch Opfer einer Straftat und deren Angehörige.

Detailinformationen zur Arbeit des Justizhauses der Deutschsprachigen Gemeinschaft finden Sie unter www.justizhaus.be.

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