Parlament

Wartelisten bei Anfragen um einen Platz in einem Alten- und Pflegeheim


Es gilt das gesprochene Wort!

06.11.2019

45 Frage und Antwort zu Wartelisten, um einen Platz einem Alten oder Pflegeheim zu erhalten

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich auf exakt diese drei Fragen sehr ausführlich in der Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 8 von derselben Fragestellerin geantwortet habe. Wem diese Antwort zu ausführlich ist, dem kann ich die 5. Seite der GrenzEcho-Ausgabe von Montag, dem 21. Oktober 2019 ans Herz legen.

Ich werde deshalb nur kurz auf die Fragen eingehen:

  1. Vor Inkrafttreten des neuen Dekrets gab es kein verlässliches Mittel zur Ermittlung der Wartelisten. Es gab mehrere Wartelisten, die von Eudomos und später von DSL zusammengetragen wurden. Wieso waren die Wartelisten nicht verlässlich? Ein Beispiel: Jede Kontaktaufnahme für eine Anmeldung wurde registriert. Sofern der Platz verfügbar war, wurde er vom Interessenten oftmals abgelehnt, weil die Person noch nicht bereit für einen Einzug war oder aber weil sie mit der Unterstützung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben eine andere Lösung im häuslichen Bereich gefunden hat demnach sagen die damaligen Zahlen wenig über den Bedarf aus. Seit dem 1. Januar 2019 arbeiten wir mit Belegungsdaten, die uns seitens der acht WPZS übermittelt werden. Aus diesen Daten, Stand 30.10.2019, wird ersichtlich, dass die Anzahl der bezuschussten Plätze in der geringen Unterstützungskategorie nicht alle belegt sind. Bei der hohen Unterstützungskategorie kommen wir 2019 aus. Die genauen Zahlen finden Sie – wie gesagt – in der schriftlichen Antwort (s. Anhang).
  2. Die Unterstützungskategorie ist ein Kriterium für die Finanzierung, sagt aber nichts darüber aus, ob eine Person aufgenommen werden darf. Somit gibt es keinen Grund, einen Senior nicht einziehen zu lassen. Das ist das, was die Gesetzgebung vorsieht.
  3. Der Austausch zwischen den verschiedenen Gemeinschaften über die Anzahl Senioren, die in einer anderen Gemeinschaft in ein WPZS eingezogen sind als in der, aus der sie stammen, ist durch ein Abkommen geregelt. Zurzeit verfügt nur die Deutschsprachige Gemeinschaft über Statistiken der Senioren, die von außerhalb bei uns in ein WPZS eingezogen sind. Die anderen Gemeinschaften werden uns ihre Daten voraussichtlich nicht vor Ende 2020 liefern können.

Da die Wohn- und Pflegezentren im Januar die Zahlen des letzten Quartals einreichen werden, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständigeres Bild der Belegungsdaten haben und somit des Bedarfs. Unsere aktuellen Daten beziehen sich auf die drei Quartale im Jahr 2019.

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