Parlament

Turbulenzen in der Klinik St. Vith


Es gilt das gesprochene Wort!

11.09.2019

08 Frage und Antwort Turbulenzen in der Klinik St. Vith

In Bezug auf die Personalpolitik gibt es für die Krankenhäuser keine Informationspflicht gegenüber der Regierung der DG. Verantwortlich für die personellen Entscheidungen und die Organisation der Klinik sind die Direktion und der Verwaltungsrat.

Die Regierung darf, rein rechtlich betrachtet, nur die Einhaltung der Normen in den Krankenhäusern überprüfen. Außerdem sind wir für die Bezuschussung der Infrastruktur und der Ausstattung zuständig.

Aus diesem Grund liegen mir seitens der Klinik St. Josef offiziell keine Informationen vor.

Mir ist allerdings bekannt, dass aufgrund von Meinungsverschiedenheiten eine beachtliche Zahl von Pflegekräften die Klinik verlassen hat. Sollte sich am betriebsinternen Klima nichts ändern, drohen weitere Mitarbeiter, darunter auch selbstständige Ärzte, zu gehen. Das hat die Klinik bisher aber nie offiziell bestätigt.

Der Presse gegenüber hat die Direktorin aber vor Kurzem Stellung zur aktuellen Situation bezogen.

Das beantwortet, so hoffe ich, auch Ihre Frage nach dem Zeitpunkt.

Ich halte es allerdings für problematisch, mögliche betriebsinterne Probleme in Regierungskontrollen auszusprechen. Das könnte für zusätzliche Verunsicherung beim Personal und den Patienten führen. Das schadet dem Ansehen der Klinik umso mehr.

Diese Einschätzung haben mir diese Woche Vertreter der Eifler Trägergemeinden im Rahmen der Diskussionen über den Infrastrukturplan 2020 mitgeteilt.

Ich schlage daher vor, dass der Ausschuss bei Interesse weitere Informationen bei der Klinik St. Josef direkt anfragt.

Die Regierung darf keine personellen Maßnahmen ergreifen. Das obliegt nur dem Verwaltungsrat.

Der Inspektionsauftrag der Regierung bezieht sich nur auf die Einhaltung der Normen für die Anerkennung der Dienste. Die Inspektion untersucht nicht das Verhältnis von Teilen der Direktion zum Pflegepersonal. Was die Inspektion überprüft, ist dem Ausschuss bekannt. Die Berichte liegen vor.

Das Hauptaugenmerk der Regierung bleibt bei der Absicherung der Krankenhausstandorte. In unseren Augen können die Herausforderungen der Zukunft – vor denen übrigens nicht nur unsere Krankenhäuser stehen, sondern viele Krankenhäuser in Belgien und Europa – nur gemeinsam bestritten werden.

Ich nutze daher die Gelegenheit, um erneut für eine gemeinsame Verwaltungsstruktur der Krankenhäuser zu werben. Das gilt sowohl für die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungsrates als auch für die Zusammenlegung der Leitungsebene.

Dieser Vorschlag betrifft jedoch weder die Mobilität des Pflegepersonals noch die der Patienten.

Die Regierung hat diesbezüglich ein juristisches Gutachten und eine Studie in Auftrag gegeben, die ein solches Vorhaben untersuchen. Die Ergebnisse werden Ende Oktober vorliegen.

Darüber hinaus bekräftige ich zum wiederholten Mal die Bereitschaft der Regierung, mehr Verantwortung zu übernehmen. In der Vergangenheit habe ich in diesem Haus auch des Öfteren von einer Kapitalbeteiligung der Gemeinschaft gesprochen.

Damit das gelingt, müssen allerdings Maßnahmen für das gemeinsame Projekt der Fusion ergriffen werden. Daneben gibt es aber auch juristische Fragen, die es noch zu klären gilt.

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