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Bürgerrechte 4.0!


Die EU macht Ernst: Der Bürger soll die Kontrolle über seine persönlichen Angaben zurückgewinnen. Dazu ist heute ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Sind die Datenriesen also jetzt gezähmt?

Das Wort „Fortschritt“ kennt eine neue Abkürzung: Ob Industrie, Bildung oder das Gesundheitssystem – wer sich den Gegebenheiten der Digitalisierung anpasst, wird mit dem Namenszusatz „4.0“ getauft. Das bedeutet in erheblichem Maße, dass Daten angehäuft werden. Die Zeiten, in denen die meisten personenbezogenen Angaben bei der Gemeinde, der Krankenkasse oder im hauseigenen Safe zu finden waren, sind vorbei. Und das wird sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern.

Was sich aber ändern wird, ist der Aufwand, den Organisationen und Unternehmen betreiben müssen, um ihren künftigen „Dokumentations- und Rechenschaftspflichten“ nachzukommen. Mit anderen Worten:  Jeder Dorffußballverein muss Buch darüber führen, wer welche Daten zu welchem Zweck freigegeben hat.  Für große Unternehmen und Organisationen dürfte dieser bürokratische Aufwand alleine kein allzu großes Problem darstellen. Allerdings verdienen viele von ihnen einen Haufen Geld mit der Verwendung von Daten. Und genau hier liegt die Herausforderung!

Erst die Praxis wird zeigen, wie sehr vor allem große Unternehmen bei Verstößen haftbar gemacht werden. Denn die Datenschutzgrundverordnung wurde zu Recht verabschiedet, um dem Verbraucher bzw. dem Bürger wichtige Rechte einzuräumen – nicht, um bürokratische Barrieren in den Weg zu stellen, die hauptsächlich kleinen Unternehmen und damit auch dem Otto-Normalverbraucher zu schaffen machen!

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