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Reha-Maßnahmen


Es gilt das gesprochene Wort!

16.05.2018

03 Frage Und Antwort Rehe Maßnahmen (301.8 KiB)

Die Zuständigkeit der Revalidationsmaßnahmen beinhaltet 3 Aspekte:

Erstens, seit dem 1. Januar 2018 haben wir das KITZ in unser Dienstleistungsangebot aufgenommen und integriert. Hierzu wurde auf Anfrage meines Kollegen Antoniadis ein soziopädagogisch-therapeutisches Konzept der Frühhilfe, des SPZ und des KITZ in Auftrag geben. KITZ und SPZ haben den Beschluss gefasst, künftig gemeinsame Wege zu gehen, indem die Aufgaben beider Einrichtungen nun unter dem Namen des Begleit- und Therapiezentrums – kurz BTZ – wahrgenommen werden. Die Regierung hat wiederum einen Vertrag mit dem neuen Dienst abgeschlossen und die Mittel erhöht.

Zweitens, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger werden auch in Zukunft nach Lüttich oder Brüssel fahren können, um Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dies wird in einem Abkommen zwischen den einzelnen Gemeinschaften festgelegt.

Zu guter Letzt wird die DG auch für die Langzeit-Revalidationsmaßnahmen zuständig sein, die Ostbelgier im Ausland beanspruchen.

Aber was genau ist darunter zu verstehen?

Auch bei der jüngsten interministeriellen Arbeitsgruppe konnten sich die politischen Vertreter auf keine klare Definition verständigen. Diese muss nämlich nicht nur klar sein, sondern auch von allen angenommen werden. Wie komplex diese Angelegenheit ist, hat mein Kollege bereits am 21. Februar hervorgehoben.

Das LIKIV verfügt nicht über die nötigen Informationshebel, um eine klare Zuordnung der Dienstleistungen in akut und Langzeit vorzunehmen. Dies ist u.a. dadurch begründet, dass die deutschen Gesundheitsdienstleister und Krankenkassen dem belgischen Staat Allgemeinverrechnungen zustellen, aus denen eine Unterscheidung nicht hervorgeht.

Hinzu kommt, dass die deutschen Gesundheitsdienstleister auf ein eigenes Klassierungssystem zurückgreifen als die in Belgien anwendbare LIKIV-Nomenklatur.

Eine weitere Möglichkeit, die somit im Raum steht, ist die Anwendung eines allgemeinen Verteilerschlüssels. Hier erwartet die DG-Regierung von der interministeriellen Arbeitsgruppe klare und bereinigte Zahlen. Diese sollten noch vor der Sommerpause vorliegen.

Wie Sie sehen, wird an einer Lösung gearbeitet. Aber es liegt noch ein langer Weg vor uns. Der Dialog zwischen den Regierungen und die innerbelgische politische Entwicklung könnten sogar zu einer Verlängerung der Übergangsbestimmungen um 1 bis 2 Jahre führen.

Dies ist also eine Option. Wir müssen allerdings auch damit rechnen, dass wir die Zuständigkeit der Langzeitrevalidationen im Ausland ab dem 1. Januar 2019 selbst ausüben. Betroffen hiervon ist eine Liste von 40 Einrichtungen in einem Umkreis von 100km aus Deutschland. Wir haben alle Einrichtungen angeschrieben. 37 Rückmeldungen liegen mir insgesamt vor.

In 10 dieser Einrichtungen erfolgten 2016 Gesundheitsdienstleistungen, die als Langzeitrevalidation eingestuft würden. Auch hier stellt sich die Frage der Definition. 6 von 10 Einrichtungen betreffen zum Beispiel Therapien zu Suchtverhalten, die auch die Entgiftung beinhalten. Diese wäre allerdings eine akute Behandlung und somit eine föderale Zuständigkeit.

Wir werden also die Rückmeldungen auswerten, um uns ein genaueres Bild über die ausländischen Revalidationsmaßnahmen zu verschaffen.

Schlussendlich wird es darum gehen, bei Übernahme der Zuständigkeit die Kontinuität des Angebotes zu gewährleisten.

Hierzu laufen derzeit Überlegungen und Gespräche mit einzelnen Einrichtungen in der DG. Wir leiten alles in die Wege, um – je nach Szenario – eine Weiterführung des Übergangsprotokolls in Erwägung zu ziehen oder ab 1. Januar 2019 die Zuständigkeit der ausländischen Langzeitrevalidationsmaßnahmen in Eigenregie zu verwalten.

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