Parlament / Reden & Parlament

Übertragung Wohnungsbau


Es gilt das gesprochene Wort!

16.05.2018

01 Frage Und Antwort Ethikkodex (509.0 KiB)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

werte Kolleginnen und Kollegen,

bei der Beantwortung der Frage von Herrn Mockel muss man unterscheiden zwischen der Polemik in der Einleitung zur Frage und der Frage selbst.

Zuerst zur Polemik, die den Großteil Ihrer Frage ausmacht:

  • Entgegen Ihren Äußerungen, Kollege Mockel, hat die Regierung nie von einer Zerschlagung der Gesellschaften Nosbau und Wohnungsbau Eifel gesprochen. Wenn Sie dabei bleiben, dann fordere ich Sie auf, den Beleg dafür zu erbringen. Richtig ist, dass die Strukturen sich nach einer Übertragung neuen institutionellen Gegebenheiten anpassen müssen. Kollege Antoniadis orientiert seine Politik an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Wohnungswesen, die im Endbericht von Oktober 2011 aufgeführt sind. An dieser Arbeitsgruppe waren die Fraktionen dieses Hauses, die Gemeinden und die Wohnungsbaugesellschaften beteiligt. In diesem Bericht wird durchgängig von einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft für die Deutschsprachige Gemeinschaft gesprochen. Kollege Antoniadis hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Frage der Struktur sich erst in der nächsten Legislaturperiode stellen wird und nicht jetzt.
  • Entgegen Ihren Äußerungen wurden die lokalen Akteure sehr wohl über den Fortschritt der Verhandlungen informiert. In zahlreichen Versammlungen hat der Kollege seit 2014 den Dialog mit den Betroffenen gesucht, allerdings verweigern bestimmte Verantwortliche der Wohnungsbaugesellschaft NOSBAU diesen Dialog, obschon Kollege Antoniadis versucht, den Gesprächsfaden zum Wohle der Mieter und der Mitarbeiter von Nosbau aufrechtzuhalten.
  • Entgegen Ihren Äußerungen arbeitet Herr Xhonneux nicht an der Auflösung der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau. Der zuständige Mitarbeiter im Kabinett des Kollegen vertritt den Minister in der Arbeitsgruppe zur Übertragung des Wohnungswesens. Er ist ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet und arbeitet mit an einer erfolgreichen Übertragung.
  • Entgegen Ihren Äußerungen gibt es keinen deontologischen und ethischen Fehltritt des Herrn Xhonneux.

Nach der Polemik nun zur Frage selbst:

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden durch Artikel 158 des Code wallon du Logement und den von der Wallonischen Regierung in Ausführung von Artikel 148 dieses Code du Logement verabschiedeten Ethik- und Deontologiekodex geregelt. Dabei hat der wallonische Gesetzgeber den Ethik- und Deontologiekodex nicht sofort für anwendbar erklärt, sondern verlangt, dass der Betroffene ihn unterzeichnet. Er hat also die Anwendbarkeit von der Unterschrift des Betroffenen abhängig gemacht.

Hierbei ist nun anzumerken, dass seinerzeit zahlreiche Direktoren von Wohnungsbaugesellschaften, so auch Herr Xhonneux, einen leicht abweichenden Ethik- und Deontologiekodex unterzeichnet haben, der insbesondere keine „cool-down“-Periode von 3 Jahren vorsieht. Dennoch besteht auch laut Art. 29 der tatsächlich unterschriebenen Fassung eine Loyalitätsverpflichtung gegenüber dem vorherigen Arbeitgeber. Diese Einschränkung besagt jedoch, dass der Betroffene keine „unrechtmäßigen Vorteile“ aus seinen vorherigen Tätigkeiten haben darf. Es liegt in meinen Augen auf der Hand, dass sich durch die Tätigkeit im Kabinett des Kollegen keine unrechtmäßigen Vorteile für Herrn Xhonneux ergeben.

Die Tätigkeit von Herrn Xhonneux im Kabinett ist darüber hinaus vollkommen vereinbar mit Artikel 29 des Ethik- und Deontologiekodexes, den die Wallonische Regierung in ihrem Erlass vom 21. September 2006 festgeschrieben hat. Die Verhandlungen mit der Wallonischen Region über die Übertragung der Ausführung der Zuständigkeiten im Bereich Wohnungswesen erfolgen auf der Grundlage objektiver Angaben, die wir aus dem Kabinett des zuständigen wallonischen Ministers, der wallonischen Verwaltung oder der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft SWL erhalten. Weitere Quellen sind für die Mitarbeiter unseres Ministeriums die öffentlich zugänglichen Quellen der Wallonischen Region wie Haushaltsdokumente, Jahresberichte und dergleichen mehr. Ich darf sie vielleicht daran erinnern, dass die Verhandlungen zwischen Regierungen geführt werden, nicht zwischen der Regierung und einer Genossenschaft.

Im Klartext: wir sind nicht auf Insiderwissen von Herrn Xhonneux angewiesen, um die Verhandlungen erfolgreich führen zu können. Wir können den Angaben unserer wallonischen Partner vertrauen.

Allerdings brauchen wir auch in Zukunft qualifiziertes Personal, um die neue Zuständigkeit Wohnungsbau im Interesse der Bürger neu zu gestalten. Nachdem der ehemalige Geschäftsführer der Nosbau aus seinem Amt geschieden ist, erschien es Kollegen Antoniadis nur logisch, das Fachwissen im Bereich Wohnungswesen in Ostbelgien zu halten und für die künftige Gestaltung der Politik in diesem Bereich zu nutzen. Mit der von Ihnen angeführten Polemik schadet man der Übertragung und somit den Menschen in Ostbelgien.

Im Zeitraum 2020-2021 wird es für die Wohnungsbaupolitik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft neue institutionelle Rahmenbedingungen geben, die für uns eine einmalige Chance darstellen. Die inhaltliche Diskussion wurde bereits in der letzten Legislatur geführt, die Resultate müssen sofort nach der Übertragung aktualisiert werden. Ziel muss es sein, für alle Bürger erschwinglichen Wohnraum, der modernen Ansprüchen genügt, zu schaffen. Da gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und anzupacken. Da benötigen wir jeden, der Sachverstand mitbringt. Im Namen der Regierung lade ich jeden, der an der Sache interessiert ist ein, an der Gestaltung des Wohnungswesens mitzuarbeiten.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Tags: ,
Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard