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Kernspintomograph im Eupener Hospital


Es gilt das gesprochene Wort!

13.09.2017

20170913 08 Frage Und Antwort P Creutz Kernspintomograph SNH (269.1 KiB)

Hintergrund

Im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft fehlt ein Kernspintomograph. Das belegen die weiten Wege, die die Patienten zurücklegen müssen und die Wartezeiten in der Klinik St. Josef. Allerdings sind die Anzahl Geräte, die vom Föderalstaat genehmigt werden, limitiert. Deswegen verfügt die Klinik im Süden seit 2007 über ein Gerät und das St. Nikolaus-Hospital nicht.

Im Vereinbarungsprotokoll vom 24.02.2014 wurden die letzten MRT-Geräte verteilt. Für das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde festgehalten, dass wir keinen neuen Kernspintomographen direkt bekommen, sondern allenfalls in Verhandlung mit der Wallonischen Region. Nach mehreren Verhandlungen mit meinem damaligen Amtskollegen ist es gelungen, eine Einigung zu erzielen.

Der Spielball war ab da bei der föderalen Gesundheitsministerin. Auch bei ihr habe ich mehrfach für eine Abänderung des Gesetzestextes interveniert.

Am 5. April 2017 ist die angepasste Gesetzgebung im Staatsblatt veröffentlicht worden.

Doch damit war es nicht getan. Eine 3. Hürde kam hervor. Maggie de Block hatte Ende 2016 ein Moratorium erhoben, weshalb die Anerkennung sämtlicher Dienste im Stand-by-Modus war. Hierzu gehörte auch die Anerkennung neuer MRT-Geräte.

Im Zuge der Umsetzung der 6. Staatsreform ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Anerkennung der Dienste zuständig. Die Anerkennung erfolgt in Anwendung der Programmierungsnormen, die weiterhin eine föderale Zuständigkeit sind. Ich kann somit keinen Dienst anerkennen, wenn die rechtliche Grundlage mir dies verbietet. Auch hier habe ich dann zum wiederholten Mal bei der föderalen Gesundheitsministerin interveniert, um eine Aufhebung des Moratoriums über die MRT-Geräte zu erwirken.

Doch auch hier gelang uns ein Durchbruch. Am 30. Juni 2017 wurde die Aufhebung des Moratoriums im Staatsblatt veröffentlicht.

Ich habe das Eupener Krankenhaus am 14. Juli 2017 darüber informiert und die Verantwortlichen darum gebeten, noch während der Ausschreibungsphase des Gerätes ihren Antrag auf Anerkennung zu vervollständigen und zu aktualisieren.

Es liegt nun am Krankenhaus, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Anschaffung des Gerätes in die Wege zu leiten und den Dienst der Anerkennungsprozedur zu unterziehen.

Ich weise darauf hin, dass mir der vollständige Antrag derzeit noch nicht vorliegt. Ein genaues Timing kann ich Ihnen somit ebenfalls nicht mitteilen. Ich hoffe allerdings, dass der Kernspintomograph spätestens Mitte 2018 in Betrieb genommen werden kann.

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