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Kernspintomograph für das Eupener Krankenhaus


Es gilt das gesprochene Wort!

15.03.2017

Frage Und Antwort Patricia Creutz Kerspintomograph (139.6 KiB)

Am Kernspintomographen für das St. Nikolaus-Hospital haben sich in der Tat viele Regierungen die Zähne ausgebissen. Ich selbst arbeite seit 2014 an dieser Akte und wie Sie sehen, haben wir die Möglichkeit gefunden, um an ein neues MRT-Gerät zu kommen.

Um auf dieses MRT-Gerät aber zurückgreifen zu können, musste auf föderaler Ebene ein ganzer Programmierungserlass abgeändert werden. Wie viele Geräte es geben darf, entscheidet die Föderalministerin für Gesundheit. Die Anerkennung liegt bei uns. Ich kann den Kernspintomographen deshalb dann anerkennen, wenn Ministerin de Block diesen Erlass abändert. Auf diese Änderung habe ich letztes Jahr eingewirkt.

Am 7. Februar teilte Frau De Block mündlich mit, dass die Akte nach Begutachtung durch den Budgetminister zum Ministerrat geht.

Am 17. Februar erhielt ich die Nachricht, dass die nötige Änderung durch den Ministerrat verabschiedet wurde. Der Text wurde in der Folge dem Staatsrat zur Begutachtung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen übermittelt.

Um die endgültige Anerkennung aussprechen zu können, müssen wir somit nur noch die Veröffentlichung im Staatsblatt abwarten.

Parallel hierzu muss Maggie de Block noch einen weiteren Arbeitsschritt vornehmen. Es handelt sich um die Aufhebung des Moratoriums vom 25. Dezember 2016. Darin wurde die Anzahl Geräte, die landesweit in Betrieb sein dürfen, begrenzt. Das Kabinett de Block hat auf meine Nachfrage bestätigt, dass die Änderung der Gesetzesgrundlage noch vor der Sommerpause erfolgen werde.

Das Eupener Krankenhaus hat bereits die Räumlichkeiten für das MRT-Gerät vorgesehen.

Sobald der Königliche Programmierungserlass veröffentlich wurde und das Eupener Krankenhaus einen vollständigen Antrag eingereicht hat, kann ich nach Überprüfung des Antrags die Anerkennung aussprechen. Das kann durchaus bis zum Sommer der Fall sein.

In der Folge muss das Krankenhaus die Ausschreibung des Geräts in die Wege leiten. Dies nimmt auch Zeit in Anspruch, sodass die Zeitschiene voraussichtlich mit der Aufhebung des Moratoriums übereinstimmen wird.

Vorsichtig ausgedrückt könnte die Inbetriebnahme noch 2017 erfolgen. Das hängt vom Föderalstaat und letztendlich vom Krankenhaus ab. Angesichts der bisherigen Durchbrüche in dieser Akte und der noch übrigen Schritte müssen wir uns alle also noch ein wenig gedulden.

 

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