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Mobilitätshilfen


Es gilt das gesprochene Wort!

15.03.2017

Frage Und Antwort Charles Servaty Mobilitätshilfen (139.5 KiB)

Die Gemeinschaften und Regionen wurden Ende vergangenen Jahres gefragt, ob sie eine Verlängerung des Übergangsprotokolls in Erwägung ziehen würden. U.a. die Wallonische Region und die Region Brüssel wünschten dies für einige Zuständigkeiten. Am 24. Oktober 2016 wurde daher das Addendum zur Verlängerung des Übergangsprotokolls unterzeichnet.

Letzteres sieht allerdings vor, dass die Gemeinschaften unter Berücksichtigung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aus dem Protokoll aussteigen können.

Von dieser Möglichkeit habe ich Gebrauch gemacht und Ende vergangenen Jahres das Übergangsprotokoll für den Bereich Mobilitätshilfen aufgekündigt.

Die Übernahme dieser Zuständigkeit durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erfolgt, wie vorgesehen, zum 1. Juli 2017.

Vor diesem Hintergrund habe ich eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein eigenes Konzept für die Mobilitätshilfsmittelversorgung auszuarbeiten.

Dieses Konzept stellte eine Vereinfachung der Herangehensweise dar. Durch die Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) sind zudem Synergien entstanden, die genutzt werden können.

In ihrer Sitzung vom 22. Dezember 2016 hat die Regierung dieses Konzept verabschiedet. Das Konzept verfolgt den Guichet-unique-Gedanken, der auch für die Gründung der DSL von Bedeutung war.

Die DSL wird – mit einer Ausnahme – der einzige Ansprechpartner für die Mobilitätshilfen in Ostbelgien sein.

Die Ausnahme betrifft die Standardhilfsmittelversorgung der Bewohner der Alten- und Pflegewohnheime, die künftig von den Einrichtungen gewährleistet wird.

Auf der Grundlage des verabschiedeten Konzeptes wurde ein Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Mobilitätshilfsmittel erarbeitet. Nachdem die Gutachten des Verwaltungsrates der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und des Beirates für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe vorliegen, wird der Erlass in die erste Lesung gehen.

Aktuell wird gemeinsam mit dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung ein Rundschreiben erarbeitet. In diesem Schreiben an die Dienstleister und die Krankenkassen werden die Übergangsregelungen zwischen beiden Systemen, insbesondere das Rechnungswesen betreffend, festgehalten. Es dient neben der Öffentlichkeitsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ebenfalls der Informationspolitik auf föderaler Ebene.

Daher können sowohl das Konzept, der Erlass sowie Rundschreiben in einer der kommenden Sitzungen des Ausschuss IV vorgestellt werden.

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