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DG übernimmt Übersetzerkosten


Frage von Frau Franziska FRANZEN (ECOLO) an Herrn Minister ANTONIADIS zum Pilotprojekt für ein verbessertes Vermittlungsverfahren bei einer Adoptionsprozedur

Laut laufendem Arbeitsprogramm der Regierung (LAP) wurde im Mai diesen Jahres ein Pilotprojekt gestartet, das auf eine Verbesserung des Vermittlungsverfahrens für Adoptionsanwärter abzielt.

Ein Vermittlungsverfahren, in dem die Adoptionsfamilie sich ernst genommen und gut aufgehoben fühlt, ist wichtig und hilfreich bei der Startphase der Adoption.

Deshalb heute meine Frage an Sie, Herr Minister:

Worum genau geht es bei diesem Pilotprojekt und wie ist es angelaufen?

Antwort von Herrn Minister Antonios Antoniadis

Im Jahr 2006 wurde die Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption ins Leben gerufen. Seitdem kann die hiesige Bevölkerung sich zum Thema Adoption in deutscher Sprache informieren, beraten, vorbereiten und begleiten lassen.

Die Adoptionsvermittlung erfolgt allerdings noch über die Dienste der Französischen Gemeinschaft.   Die DG hat die interessierten Paare in dieser Etappe unterstützt, indem sie die Kosten des von den Kandidaten ausgewählten Übersetzers mit einem Höchstbetrag von 150 € bei einer nationalen und 250 € bei einer internationalen Adoption rückerstattete.

Dieses System wurde anhand von Erfahrungswerten intern analysiert. Diese Auswertung hat ergeben, dass

  1. die Rückerstattung bei Weitem nicht den realen Übersetzerkosten entsprachen. So liegen pro Termin die Kosten je nach Anfahrtsweg bei rund 400€ (bei durchschnittlich 5 – 8 Terminen)
  2. die erheblichen Kosten viele Paare zurück schreckten und diese somit nicht auf einen ausgebildeten Übersetzer sondern zweisprachige Personen aus ihrem Bekanntenkreis zurückgriffen. Dies führte des Öfteren zu Schwierigkeiten, da die Dienste auf eine professionelle Wort für Wort Übersetzung angewiesen sind und ohne Verdolmetschung arbeiten
  3. schließlich sehr persönliche Informationen innerhalb der Gespräche erörtert werden, sodass eine gewisse Hemmschwelle bei der Anwesenheit von Übersetzenden aus dem näheren Umfeld entstand.

Im Durchschnitt nehmen in der DG jedes Jahr 8 Paare an der Adoptionsvorbereitung teil. Das Adaptionsverfahren ist für die Kandidaten ein langer Weg. Er ist von Hoffnung, Freude aber auch Zweifel geprägt. Der Regierung ist es ein großes Anliegen, dass die deutschsprachigen Adoptionskandidaten bei den Vermittlungsdiensten aufgrund ihrer Muttersprache nicht benachteiligt sind.

Auf Basis der internen Auswertung hat die Regierung somit folgendes Pilotprojekt in die Wege geleitet:

Während einem Jahr werden alle Adoptionskandidaten der DG, die es wünschen, von der gleichen Übersetzerin zu den Gesprächen beim Vermittlungsdienst begleitet. Dadurch sammelt die Übersetzerin Erfahrung im Bereich der Übersetzung von sozial-psychologischen Gesprächen mit hoch sensiblen Themen und im Kontakt mit den verschiedenen Diensten.

Wir haben uns also entschlossen, mit einem Übersetzer zu arbeiten. Eine Auswahl wurde getroffen. Da die Übersetzerin in Brüssel arbeitet und die meisten Dienste im Brüsseler Raum liegen, sind die Anfahrtskosten gering.

Die Regierung stellt während dieser Pilotphase die nötigen Mittel zur Verfügung, um die Kosten vollständig zu übernehmen. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 3.200€ pro Paar.

Im Anschluss wird mit Blick auf die während der Pilotphase gesammelten Erfahrungen entschieden, in welcher Form dieses Angebot weitergeführt wird.

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