Erbschaftsrecht für Pflegekinder

Pflegeeltern nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie bieten den betroffenen Kindern einen familiären, gesunden und stabilen Rahmen. Verstirbt ein Pflegeelternteil, ist es nicht unüblich, dass die verbleibenden Familienangehörigen den Wunsch äußern, dass das Pflegekind Anrecht auf einen Erbteil hat. Es stimmt, dass die Pflegekinder aus Ostbelgien im Erbschaftssteuergesetzbuch der Wallonischen Region nicht berücksichtigt werden. Dieses Problem ist uns bekannt. Bereits mit der Vorgängerregierung der Wallonischen Region hat es Gespräche gegeben, um die Gesetzgebung anzupassen. Glücklicherweise ist die aktuelle Regierung ebenfalls gewillt, das Gesetz anzupassen.