Rahmenbedingungen für Pflegefamilien
Für die Weiterbildungen der Pflegeeltern ist der Pflegefamiliendienst zuständig. Er organisiert regelmäßig entsprechende Angebote. In Gesprächen mit dem Pflegefamiliendienst habe ich festgestellt, dass unter den kollektiven Weiterbildungen auch spezifische, individuelle Bedarfe bestehen, die durch die bisher angebotenen Weiterbildungen nicht abgedeckt werden. Um den Bedarf zusätzlich zu unterstützen, hat die Regierung in ihrer letzten Sitzung eine entsprechende Gesetzgebung verabschiedet. Künftig soll jedem Pflegeelternteil ein Höchstbetrag von 150 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.