Tag mit: "Kindergeldgesetzgebung"

Zusammenarbeitsabkommen Kindergeldgesetzgebung

Zusammenarbeitsabkommen Kindergeldgesetzgebung

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit Juli 2014 für die Familienleistungen, zuständig. In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2019 werden die Familienleistungen aber weiterhin föderal verwaltet. Die im vorliegenden Dekretentwurf enthaltenen Änderungen gelten nur bis zum Ablauf dieser Übergangsphase und betreffen folgende 5 Themen: Die Nutzung steuerlicher Datenflüsse, das Recht auf Familienleistungen von Hausangestellten, das Verrechnen von zu Unrecht gezahlten Beträgen, die Einführung des Begriffs Mitmutter und die Erhöhung von Einkommensgrenzbeträgen zum Erhalt der Sozialzuschläge.

Dekretentwürfe zur Billigung von zwei Zusammenarbeitsabkommen betreffend die Kindergeldgesetzgebung

Dekretentwürfe zur Billigung von zwei Zusammenarbeitsabkommen betreffend die Kindergeldgesetzgebung

Das erste Zusammenarbeitsabkommen dient teilweise der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/98/EU, die eine Harmonisierung der Bestimmungen des Kindergelds für Drittstaatsarbeitnehmer vorsieht. In einem Satz: Künftig sollen diese ähnliche Rechte in Bezug auf das Kindergeld haben, wie die EU-Bürger oder die Belgier. Das zweite Abkommen legt fest, für welche Kinder die verschiedenen Teilstaaten in Bezug auf das Kindergeld in der Übergangszeit zuständig sind.

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard