Zusammenarbeitsabkommen Kindergeldgesetzgebung
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit Juli 2014 für die Familienleistungen, zuständig. In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2019 werden die Familienleistungen aber weiterhin föderal verwaltet. Die im vorliegenden Dekretentwurf enthaltenen Änderungen gelten nur bis zum Ablauf dieser Übergangsphase und betreffen folgende 5 Themen: Die Nutzung steuerlicher Datenflüsse, das Recht auf Familienleistungen von Hausangestellten, das Verrechnen von zu Unrecht gezahlten Beträgen, die Einführung des Begriffs Mitmutter und die Erhöhung von Einkommensgrenzbeträgen zum Erhalt der Sozialzuschläge.