Ostbelgien-Regelung auf einen Blick

Trotz des Protests der Krankenkassen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde das IZOM-Abkommen Ende des Jahres 2016 für beendet erklärt. Dank der Verhandlungen zwischen dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) und den Krankenkassen und unter aktiver Beteiligung der Regierung Ostbelgiens konnte zunächst eine einmalige Verlängerung dieses Abkommens bis zum 30. Juni 2017 erreicht und eine Nachfolgeregelung für die Zeit ab dem 1. Juli 2017 gefunden werden.