Höhere Fahrkostenrückerstattung für Pflegefamilien

Während einer Pflegschaft nehmen die Pflegeeltern eine ganze Reihe von oftmals langen Fahrten auf sich. Ob zu Gerichtssitzungen, zu Gesprächen mit dem Jugendhilfe-, Jugendgerichts- oder dem Pflegefamiliendienst. Diesen Aufwand möchten wir entsprechend honorieren. Jeder Kilometer, der über die 200-Marke geht, wird verrechnet und zurückerstattet.