Barrierefreier Zugang zu Internetseiten öffentlicher Stellen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2018 den Dekretvorentwurf über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets in erster Lesung verabschiedet. Dieses Dekret soll die Richtlinie 2016/2102 hier in Ostbelgien umsetzen. Diese stellt einen zentralen Baustein für ein selbstbestimmtes Leben der Personen mit Unterstützungsbedarf dar. Denn das Recht auf barrierefreie Information und Interaktion mit der öffentlichen Hand ist grundlegend für ein weiteres Voranschreiten bei der Umsetzung der UN-Konvention.