Umfassende Angebote der häuslichen Hilfe in der DG
Ein möglichst langes Leben im vertrauten Umfeld
Der demografische Wandel ist schon lange keine theoretische Prognose mehr. Die Deutschsprachige Gemeinschaft und ihre Dienste werden in der alltäglichen Arbeit mit diesem Gesellschaftsphänomen konfrontiert. Vor allem die Bereiche der Seniorenpolitik müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. Eines der Kernelemente der sozialpolitischen Maßnahmen ist daher das selbstbestimmte Altern in den eigenen vier Wänden.
Die Gesellschaft wird immer älter. Bis 2030 soll der Anteil der über 80-Jährigen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft laut Statistiken auf fast 6,5% steigen. Laut Erhebung des Ministeriums leben 85% dieser Altersklasse zu Hause. Bei den 60- bis 79-Jährigen liegt dieser Anteil sogar bei 98%. Immer mehr Menschen wünschen sich, auch im hohen Alter weiter zu Hause leben zu können. Ein Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ist für viele ein überwältigender Schritt. Auch in der DG will ein Großteil der Senioren das gewohnte Umfeld nicht verlassen. Dank eines umfangreichen Angebotes an Wohn- und Begleitstrukturen und der Förderung verschiedener Dienstleistungen in der häuslichen Pflege müssen sie das auch nicht.
Im Rahmen der zweiten großen Staatsreform von 1980-1983 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Dekretbefugnis in kulturellen und personenbezogenen Angelegenheiten erhalten. Für Senioren bedeutet dies, dass die DG seitdem eigenständig die Normen für die Anerkennung und die Finanzierung von Wohn- und Begleitstrukturen sowie von Diensten der häuslichen Hilfe festlegen kann. Das erlaubt der DG, angepasste Angebote für die speziellen Bedürfnisse der Bürger bereitzustellen.
Ein Alleinstellungsmerkmal der DG ist in diesem Zusammenhang die 2010 gegründete Beratungsstelle „Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst“. Sie ermittelt den Pflege- und Hilfebedarf und gibt den Nutznießern einen Überblick über alle Dienstleistungen, die ihnen zur Verfügung stehen, sei es Haushaltshilfe, pflegerische Betreuung oder gegebenenfalls die Anpassung des Wohnraums. In Belgien ist dieses zentralisierte Beratungssystem einzigartig.
Der Ausbau der häuslichen Hilfe ist eine Priorität für die Regierung. „Wir wollen, dass alle Menschen, die ihren Lebensabend zu Hause verbringen wollen, dies auch können“, so Sozialminister Antonios Antoniadis. „Allein im Seniorenbereich werden jährlich, ohne die Infrastrukturprojekte, seit der 6. Staatsreform 26,5 Millionen des DG Haushaltes investiert.“
Neben den zuständigen Diensten wie der Familienhilfe, der SOS-Hilfe, dem Familien- und Seniorenhilfedienst SAFPA und Eudomos unterstützen zahlreiche Ehrenamtliche bei der alltäglichen Arbeit und entlasten die Dienste und diejenigen, die sie in Anspruch nehmen. „Auf diese gelebte Solidarität sind wir besonders stolz“, so der Minister, der in der Stundenblume oder dem Josephine-Koch-Service wichtige Partner sieht.
Die Begleitstrukturen der häuslichen Hilfe stellen aber nicht nur für die Senioren, sondern auch für deren Angehörige eine große Unterstützung dar. Die Familien können die notwendige Pflege selten selbst gewährleisten. Vor allem wegen der steigenden Zahl der Demenzfälle ist ein gut strukturiertes Begleit- und Pflegeangebot daher unerlässlich. „Bis zum Jahre 2025 könnte sich die Zahl der Demenzkranken auf 2000 verdoppeln. Um diesem Umstand gerecht zu werden, müssen wir uns weiter um den kontinuierlichen Ausbau des Angebots im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen.“
Bereits im ersten Umsetzungsprogramm des Regionalen Entwicklungskonzeptes hat sich die Regierung mit der Alterung der Bevölkerung auseinandergesetzt. In einem partizipativen Prozess entstand das Seniorenpolitische Gesamtkonzept, das als Basis für das zweite Umsetzungsprogramm dienen soll.
„Neben den Anpassungen der Alten- und Pflegeheime an den künftigen Bedarf, der durch die demografische Entwicklung bedingt wird, setzen wir im Regionalen Entwicklungskonzept den Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung des häuslichen Umfelds. Das bedeutet zum einen innovative Wohnprojekte und zum anderen dem Wohnumfeld angepasste Dienstleistungen. Denn eines ist klar: Der Bedarf der Senioren ist in Eupen oder Kelmis ein anderer als in Amel oder Burg-Reuland. Daher ist die Einbindung der bürgernächsten Ebene, der Gemeinden, bei der Seniorenplanung unabdingbar“, so der Sozialminister abschließend.