Es gilt das gesprochene Wort!
23.09.23
Antwort zur grenzüberschreitenden Notfallversorgung
Wir standen einer Unterzeichnung einer Erklärung zur grenzüberschreitenden Notfallversorgung zwischen Belgien und dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nie so nah.
Wirklich zufrieden werde ich aber erst sein, wenn alle Unterschriften geleistet wurden. An einem Abkommen zwischen Belgien und NRW wird nämlich seit Jahrzehnten gearbeitet.
Bisher leider ohne Erfolg. Und dies, obschon ein Abkommen mit dem Land Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren besteht. Manchmal lag es daran, dass in Deutschland nicht klar war, ob die Unterzeichnung eines Abkommens Bundes- oder Landesangelegenheit ist.
Manchmal lag es daran, dass der zuständige Minister in Belgien oder in NRW oder aber beim Bund wechselte und oftmals die Prioritäten neujustiert, bzw. die Zuständigkeitsfrage neugestellt wurde.
Mehrfach wurde in dieser und der letzten Legislaturperiode das Thema im PDG besprochen.
Zuletzt vor der Sommerpause vom Abgeordneten Karl-Heinz Lambertz. In dieser Legislaturperiode habe ich zuerst Gesundheitsministerin Maggie De Block und nach dem Amtswechsel Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke davon überzeugen können, dass die Notfallversorgung im Grenzraum für uns Ostbelgier von großer Bedeutung ist, weil die Ambulanz aus Deutschland in einigen Ortschaften im Norden, aber auch in der Eifel im Notfall schneller eintreffen könnte als der belgische Notarzt.
Der belgische Gesundheitsminister wurde überzeugt. Zudem fand ich bei NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann einen Kollegen, der sehr offen für Kooperationen in Gesundheitsfragen ist.
Er hat mir seine Unterstützung in dieser Angelegenheit zugesichert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützt ebenfalls eine Unterzeichnung eines Abkommens durch Belgien und NRW. Das hat er mir am Rande der Gesundheitsministerkonferenz zugesichert.
Auch die deutsche Seite wurde somit überzeugt. Was ist nun der Stand der Dinge? Ein Entwurf liegt auf dem Tisch!
Da es noch nicht definitiv abgesegnet wurde, darf ich dieses dem Ausschuss nicht aushändigen.
Im Sommer haben beide Vertragspartner Anpassungen am Text vorgenommen.
Der Föderalstaat hat diesen Montag grünes Licht zum Entwurf gegeben. Es handelt sich also um eine brandaktuelle Information.
Es fehlt nun die Reaktion der deutschen Seite zum letzten Entwurf.
Ich rechne damit, dass Ende des Jahres die Erklärung unterzeichnet werden kann.
Wir begleiten diese Akte, wie Sie sehen, sehr eng und versuchen zwischen den Vertragsparteien bei Bedarf zu vermitteln.
Mehrmals pro Monat wird der Stand der Dinge von meinem Büro angefragt.