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Aktualisierung der elektronischen Fußfesseln in der Deutschsprachigen Gemeinschaft


Es gilt das gesprochene Wort!
13.09.23

Antwort zur Aktualisierung der elektronischen Fußfesseln in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Dass verurteilte Täter ihre Strafe büßen müssen, gehört zu den Grundsätzen des belgischen Rechtssystems und zum Grundverständnis von Gerechtigkeit in einer Demokratie.

Für die Überwachung der Einhaltung der Auflagen sollte man alle ethisch vertretbaren Maßnahmen ergreifen, die uns zur Verfügung stehen. Hierzu gehört demnächst in Ostbelgien die elektronische Fußfessel mit einem GPS-Ortungssystem als alternative Strafmaßnahme.

Das bedeutet, dass künftig verurteilte Straftäter auf richterlichem Beschluss eine Fußfessel tragen müssen, die den Behörden die Ortung der Person ermöglichen soll.

Bei der Untersuchungshaft wird diese moderne Fußfessel auch in Ostbelgien bereits eingesetzt.

Für die alternativen Strafmaßnahmen werden die neuen Geräte Ende des Jahres schrittweise eingeführt.

Parallel werden Schulungen für das Personal angeboten. Technisch sind die Geräte so beschaffen, dass sie theoretisch sogar einen Alarm auslösen könnten, wenn der verurteilte Täter sich seinem Opfer nähern sollte. Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer ein entsprechendes Gerät bei sich führt oder eine Software auf dem Smartphone installiert.

Diese Funktion ist noch nicht aktiviert, da der hierzu nötige Rechtsrahmen in Belgien noch nicht besteht.

Flandern hat bereits angekündigt, auf diese Funktion zurückgreifen zu wollen.

Auch ich befürworte diese Haltung. Ich bin der Meinung, dass der Staat die Opfer vor den Tätern schützen sollte.

Das ist unsere Pflicht.

Es sollte allerdings den Opfern überlassen sein, ob sie für ein größeres Sicherheitsgefühl auf diesen Service zurückgreifen möchten.

Deshalb werde ich darauf drängen, dass die juristischen Aspekte geklärt werden. Denn auch in Flandern ist dies aktuell nicht der Fall.

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