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Neuer Gesundheitsberuf Praxisassistent


Es gilt das gesprochene Wort!

13.09.23

Antwort zum neuen Gesundheitsberuf Praxisassistent

Zunächst möchte ich sagen, dass ich die Entscheidung des Gesundheitsministers Frank Vandenbroucke begrüße.

Im Kampf um die Verbesserung des Gesundheitsangebotes, der Entlastung der Gesundheitsdienstleister und der Bekämpfung des Fachkräftemangels sind neue Berufsbilder und Funktionen unabdingbar.

Aus diesem Grund habe ich das Projekt der Alltagsbegleiter in den Wohn-und Pflegezentren Ostbelgiens trotz Bedenken von einigen Seiten eingeführt.

Die Alltagsbegleiter sind jetzt schon nicht mehr aus den Wohn- und Pflegezentren weg zu denken, obschon wir uns lediglich in der Pilotphase befinden.

Der Erfolg dieses Projekts hing von zwei entscheidenden Dingen ab:

1. Von einem präzisen Wissen über den Bedarf auf dem Terrain. Das beinhaltet die Einbeziehung der betroffenen Akteure.

2. Und von einem niederschwelligen Zugang und einer niederschwelligen Qualifizierung.

Und bei der Einführung der Praxisassistenten kann ich nur empfehlen, diese beiden Dinge zu befolgen. Ansonsten wird man an zu viel Bürokratie scheitern oder am Bedarf vorbeiziehen.

Ob der Bedarf richtig abgeklopft wurde, wird sich an den Erlassen des Ministers zeigen.

Was sieht die Gesetzgebung konkret vor? Praxisassistenten werden in der föderalen Gesetzgebung zu den Gesundheitsberufen als Paramediziner definiert.

Sie sind diejenigen, die für den Empfang (telefonisch, elektronisch und physisch) zuständig sind.

Sie unterstützen den Pflegeprozess, übernehmen Verwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben, leisten logistische Unterstützung und führen unter der Verantwortung des Arztes eine Reihe genau definierter und protokollierter medizinisch-technischer Aufgaben aus.

Diese Kernaufgaben beziehen sich hauptsächlich auf die Entnahme und Verarbeitung von Proben:

eine einfache Blutentnahme oder andere Proben (wie eine Urinanalyse, die Kontrolle des Blutdrucks, die Aufzeichnung eines Elektrokardiogramms, die Vorbereitung von sterilem Material vor einem Eingriff (wie das Nähen einer Wunde).

Das Profil kann sowohl in Hausarztpraxen als auch in Wohn- und Pflegezentren, Reha-Zentren und Krankenhäusern eingesetzt werden. Zwei Nachteile sehe ich in der bisherigen Gesetzgebung dennoch.

Vor allem für den Einsatz in den Wohn- und Pflegezentren, aber wahrscheinlich auch in den Arztpraxen wäre es interessant gewesen, dass die Praxisassistenten auch unter der Verantwortung von Krankenpflegern arbeiten dürfen und nicht ausschließlich unter der Verantwortung von Ärzten.

Am besten sogar über eine gleichzeitige Zertifizierung von Pflegehelfern zu Praxisassistenten.

So ähnlich hatte das zum Beispiel die KPVDB in ihrem Gutachten gefordert.

Was den Zugang und die Qualifizierung angeht, gibt es noch offene Fragen. Ich hoffe, dass man hier niederschwellig vorgehen wird. Ich habe beispielsweise bei Herrn Minister Vandenbroucke interveniert, damit die vereinfachte Anerkennung ähnlicher ausländischer Diplome ermöglicht wird. Das würde für Ostbelgien den Pool an Fachkräften für dieses Profil erweitern.

Als Gesundheitsminister habe ich angeregt, dass die Qualifizierung niederschwellig erfolgt.

Die deutsche Ausbildung kann hier als Vorbild dienen oder aber die Erwachsenenbildung.

Mit der KPVDB haben wir zum Beispiel einen geeigneten Partner für eine niederschwellige Ausbildung.

Letztlich entscheiden allerdings nicht die Gesundheitsminister im Land wie diese Ausbildung organisiert wird.

Das ist eine Aufgabe der Bildungsminister und der Hochschulen bzw. der Ausbildungszentren im Land.

Für mehr Informationen zur Qualifizierung verweise ich auf die morgige Regierungskontrolle im Ausschuss III, bei der eine ähnliche Frage behandelt wird.

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