Es gilt das gesprochene Wort!
11.09.2023
Schottergärten ab 8m² sind mittlerweile genehmigungspflichtig, weil sie negative Effekte für die Ökologie mit sich bringen. Sie bieten Tieren und Pflanzen keine Nahrung, obschon sie im Garten angelegt werden. Außerdem fangen Schottergärten das Wasser nur schwer auf.
Sie werden mit tonnenweise Kies angelegt und versiegeln den Boden. Sie haben somit keine relevante Funktion.
Den Schottergarten mit einem PKW-Stellplatz zu vergleichen, der eine klare Funktion hat, halte ich für schwierig.
Dass das Anlegen von Stellplätzen an legalen Bestandsgebäuden genehmigungsfrei und kein Architekt notwendig ist, halte ich für richtig.
Schließlich wird gerade im innerstädtischen Bereich erwartet, dass die Eigentümer ausreichend Parkplätze vorsehen. Wer den Speicher ausbauen möchte, um eine Wohnung zu bauen und somit zusätzlich Wohnraum schafft, der noch dazu zu keinem Flächenfraß führt, wird mit der Verpflichtung der Stadt konfrontiert, dass ein Parkplatz notwendig ist.
Außerdem gibt es klare Regeln. Die Materialien müssen wasserdurchlässig sein. Eine Verbindung zur öffentlichen Straße muss bestehen.
Es darf keine Bodenreliefveränderung stattfinden. Und das Ganze gilt nur bis zu einer Fläche von 300m². Schottergärten und Parkplätze entstehen somit auf privatem Grund. Auf der besagten Fläche führt das im ersten Fall zur Versiegelung mit ökologischen Folgen und der Nutzen ist zweifelhaft.
Im letzteren Fall hat man es zumindest mit wasserdurchlässigem Material zu tun und mit einem eindeutigen Nutzen.
Denn schließlich braucht man in der Innenstadt den Parkplatz für das eigene Auto.
In einigen Fällen wird es von der Stadt sogar ausdrücklich vorgeschrieben, wenn man zusätzlichen Wohnraum schaffen möchte.
Das eigentliche Problem liegt aus meiner Sicht im öffentlichen Raum.
Hier muss man abwägen, ob die Rechte des Individuums, Parkplätze anzulegen auf einer Fläche von bis zu 300m², mit den Interessen der Allgemeinheit einhergehen. Denn je nach genutzter privater Fläche entsteht eine eingeschränkte Nutzung im öffentlichen Raum. Dann kann man vor der Einfahrt keine öffentlichen Parkplätze oder Bäume anbringen. In Ihrer Fragestellung sprachen Sie sogar von Mobiliar.
Ich könnte noch die Straßenbeleuchtung hinzufügen.
Das ist aber eigentlich ein städtisches Problem.
Auf dem Land ist die Situation meist eine andere. Bekannt ist es mir schon von der Stadt Eupen. Und wenn die Stadt dieses Problem hat, dann sollten wir gemeinsam mit der Stadt Eupen schauen, welche Möglichkeiten es gibt, damit die öffentlichen Interessen gewahrt werden können. Das möchte ich aber an dieser Stelle nicht als allgemeine Regel verstehen.
Denn auf dem Land sind die Gegebenheiten unterschiedlich – insbesondere außerhalb der Ortskerne.
Nichtsdestotrotz kann man auch mit den anderen Gemeinden darüber austauschen.