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Mietpreisindexierung


Es gilt das gesprochene Wort!

Antwort zur zeitweiligen Aufhebung der Mietpreisindexierung von energiefressenden Wohnungen

11.09.2023

Maßnahmen, die das Privateigentum und die Einkommen der Menschen betreffen, müssen wohl überlegt sein – erst recht, wenn das mit einem Eingriff in den Markt einhergeht.

Damit denken wir sowohl an die Mieter, aber auch an die „kleinen Vermieter“, die mit Mühe ihren Kredit auf eine Immobilie abzahlen müssen oder die mit der Mieteinnahme ihre kleine Rente aufbessern.

Auch sie waren von den Energiepreisen und der Inflation betroffen.

Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass die Teilstaaten unterschiedliche Maßnahmen getroffen haben. Das hat der Regierung und dem Parlament die Möglichkeit geboten, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelung zu analysieren und eine durchdachte und ausgewogene Maßnahme zu treffen, die sowohl die Mieter als auch die Vermieter im Blick hat.

Drei entscheidende Dinge haben wir in Bezug auf die Mietpreisbremse und die eventuell wiederkehrenden Energiepreise anders als die Kollegen im Inland gestaltet:

– Anstatt einseitige Verbote auszusprechen, haben wir parallel ein Anreizsystem auf den Weg gebracht. Renoviert ein Vermieter die Wohnung, so erhält er künftig 80 % statt 70 % der annehmbaren Kosten für die Sanierung;

– Die Indexierungsbremse läuft in Ostbelgien nicht im Herbst, sondern erst Ende des Jahres aus;

– Zudem haben wir das Parlament mit dem Programmdekret um eine Vollmacht gebeten. Die Regierung der DG kann die Indexierungsbremse einmalig, bis zu einem Jahr, verlängern. Auch über diese Option verfügen wir, während die Kollegen im Inland erst einmal erneut durch die Parlamente gehen müssten. Wir sind als Regierung bereit, von diesem Recht sind Gebrauch zu machen, sollte sich die Lage auf dem Energiemarkt wieder erheblich verschlechtern oder die Inflation steigen.

Wir wissen, dass die Kollegen in der Wallonie und in Flandern die Indexierungsbremse auslaufen lassen werden.

Sie haben in den Parlamenten keine Verlängerung der Maßnahme eingebracht. Aber angesichts der aktuell warmen Temperaturen und des anhaltenden Krieges wissen wir nicht, was uns Herbst und Winter bringen werden.

Sollte eine Verlängerung der Maßnahme nicht notwendig sein, dann werden alle Vermieter zum 1. Januar 2024 wieder die Mieten indexieren dürfen.

Damit die Mieten nicht rückwirkend indexiert und die Mieter zu stark belastet werden, werden wir ähnlich wie die Regierung der Wallonischen Region dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, der das verhindert.

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