13. Juli 2023
Rund 1,5 Millionen Euro für Erhöhung der Gehälter in der Pflege
PRESSEMITTEILUNG: Rund 1,5 Millionen Euro für Erhöhung der Gehälter in der Pflege
Die Gehälter der Krankenpfleger und diplomierten Paramediziner in den Wohn- und Pflegezentren werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht. Im Schnitt liegt die Erhöhung zwischen 9 % und 12 %. Mit höherem Dienstalter steigt auch die Aufwertung des Gehalts bedeutend an. Das teilte der zuständige Minister für Gesundheit und Senioren, Antonios Antoniadis (SP), in einer Pressemitteilung mit.
„Nachdem die Regierung die Löhne der Familienhelfer im Jahr 2018 und die der Pflegehelfer im Jahr 2020 deutlich erhöht hat, lösen wir unser Versprechen ein, die Gehälter für die Krankenpfleger und die anderen diplomierten Paramediziner in den Aufgabenbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhöhen“, so der Gesundheitsminister. „Für die Mitarbeiter der Krankenhäuser greift diese Lohnerhöhung nicht, da der Föderalstaat in diesem Sektor noch immer in der Verantwortung steht. Wir setzen uns allerdings für eine Verbesserung der Situation in Brüssel ein.“
Von der Lohnerhöhung sind neben den Wohn- und Pflegezentren (WPZS) auch der Palliativpflegeverband und das Psychiatrische Pflegewohnheim in St.Vith betroffen. „Die Gehälter der betroffenen Berufe werden im Schnitt zwischen 9 % und 12 % steigen. Insgesamt macht das jährlich rund 1,5 Millionen Euro aus. Die verschiedenen Prozentsätze hängen von der entsprechenden Lohntabelle und dem jeweiligen Dienstalter ab“, so Antoniadis: „Mit steigendem Dienstalter steigt auch das Gehalt. Das kommt daher, dass wir die Lohnspanne zum Pflegehelfer wiederherstellen werden. Dies wurde im Rahmen des Sozialabkommens 2020-2024 für den nicht-kommerziellen Sektor mit den Sozialpartnern vereinbart. Dieselbe Logik wird auch für die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft greifen.“
Wann die Lohnanpassung in diesem Jahr stattfinden wird, hängt von der Verabschiedung des Erlasses ab. „Dieser wurde in der heutigen Regierungssitzung in erster Lesung verabschiedet. Wir müssen jetzt verschiedene Gutachten einholen, die verpflichtend sind. Wir rechnen daher mit Ende des Jahres“, so der Minister: „Die viel wichtigere Nachricht ist, dass die Regierung die Gehälter rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöhen wird, wenn alle technischen Fragen geklärt werden.“
Neben den Lohnerhöhungen wird parallel an den Normen für die Wohn- und Pflegezentren gearbeitet. „Allein ein höherer Lohn wird die Attraktivität der Pflegeberufe nicht erhöhen. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Das wird nicht einfach sein, da überall Menschen fehlen. Mit den neuen Normen sollen die Einrichtungen mehr Flexibilität erhalten“, so der Minister abschließend.