Es gilt das gesprochene Wort!
07.06.2023
Frage und Antwort zu Anpassungen im System „Pflegegeld Senioren“
KPMG hat im Auftrag der Regierung eine Machbarkeitsstudie des Pflegegelds durchgeführt, die dem Parlament ebenfalls im Zuge der Beratungen im Ausschuss präsentiert wurde.
Mit dem neuen Dekret sparen wir kein Geld ein, wie Sie in Ihrer Frage behaupten. 2022 haben wir 3,7 Millionen Euro im alten System ausgegeben.
2023 hatten wir 5 Millionen Euro vorgesehen. Die Regierung hat beim Parlament eine weitere Erhöhung des Budgets um 700.000 Euro vorgesehen.
Das wären dann 5,7 Millionen Euro.
2 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr! Wenn wir das alte System beibehalten hätten, dann wäre genau DAS eine Einsparung für die DG.
Die Zahl der Bezieher des ehemaligen Pflegegelds für Senioren, kurz BUB genannt, ging in den letzten Jahren drastisch zurück.
Zu viel Bürokratie, komplizierte Anträge, Offenlegung der Einkommen, Diskriminierung von ehemals Erwerbstätigen und zusammenwohnenden Menschen und viele weitere Gründe hatten dazu geführt.
Wir geben deutlich mehr Geld aus, da wir die Einkommensüberprüfung abgeschafft haben und auf diese Weise mehr Menschen in Ostbelgien in den Genuss des Pflegegelds kommen.
Im letzten Jahr gab es 972 Bezieher der BUB. Dank des Pflegegelds haben wir dieses Jahr bisher insgesamt 1709 Bezieher.
Das ist innerhalb eines halben Jahres ein PLUS von knapp 76 %!
Im neuen System sind 219 Senioren in den Genuss eines Pflegegelds gekommen, die zuvor im föderalen System abgelehnt wurden.
Darüber hinaus erhalten 133 vormalige BUB-Empfänger im neuen System eine höhere finanzielle Unterstützung.
291 Senioren, die das Statut der Krankenkasse über die erhöhte Kostenrückerstattung haben, erhalten außerdem neben dem Pflegegeld noch einen Sozialzuschlag, damit eben diese Personen gesondert unterstützt werden.
Was die automatische Zuerkennung des Statuts betrifft, so ist dies, wie ebenfalls schon mehrfach in diesem Ausschuss mitgeteilt, föderale Kompetenz und die DG hat sich dafür stark gemacht, dass mindestens allen bisherigen Beziehern der BUB das Statut erhalten bleibt.
Dies wurde auch so bis Ende 2024 genehmigt. Neue Antragssteller können das EKE-Statut beantragen. Was den Vorschlag der Krankenkassen angeht, so hat die KPMG ein neues Berechnungsmodell erstellt, das auch die neusten Daten einbezieht. Die Analyse des finanziellen Impakts bedarf einer umfassenden Berechnung.
Mit einer belastbaren Hochrechnung der möglichen Mehrkosten für den Vorschlag der Krankenkassen ist für Herbst 2023 zu rechnen. Ich bin mir aber sehr sicher, dass dieser Vorschlag den Budgetrahmen deutlich sprengen würde. Wir sehen ja bereits 54 % mehr Mittel vor, als beim alten System notwendig waren.