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Grenzüberschreitende Rettungsdienste im Norden und Süden der DG


Es gilt das gesprochene Wort!

07.06.2023

Frage und Antwort zu den Unterschieden zwischen den grenzüberschreitenden Rettungsdiensten im Norden und im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Wie Sie richtigerweise anmerken, handelt es sich um eine föderale Zuständigkeit.

Ich habe mich in der Vergangenheit, genauso wie zahlreiche Regierungsmitglieder vor mir, für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Nordrhein-Westfalen (NRW) stark gemacht.

Ich konnte die vorherige Gesundheitsministerin Maggie De Block dafür gewinnen, die notwendige Unterschrift zu leisten.

Leider wurde während ihrer Amtszeit die Frage nicht geklärt, ob das Land NRW oder die Bundesrepublik dieses Abkommen unterzeichnen musste.

Hierzu gab es unterschiedliche Positionen. Auch Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke hat sich bereit erklärt, diese Unterschrift für Belgien zu leisten, um die grenzüberschreitende Notfallversorgung mit NRW zu ermöglichen.

Seit 2019 liegt der zuständigen Abteilung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ein „Letter of Intent“ vor laut seinem Kabinett.

Dieser „Brief“ bildet die Grundlage für den grenzüberschreitenden Rettungsdienst.

Letzter Stand der Dinge von April 2023 ist, dass das Dokument in Prüfung bei dem rechtlichen Dienst von NRW ist, und bis Sommer 2023 eine Rückmeldung hierzu an das Kabinett Vandenbroucke erfolgen soll.

Man ist also noch in Verhandlung über den Inhalt, den man während der Pandemie in NRW aus Zeitgründen nicht bearbeiten konnte.

Auf belgischer Seite stehen wir also in den Startlöchern und sind bereit für den Abschluss des Abkommens.

Am 5. Juli bin ich Gast auf der deutschen Gesundheitsministerkonferenz.

Bei dieser Gelegenheit werde ich den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und den zuständigen NRW-Minister für Gesundheit Karl-Josef Laumann zu diesem Thema sensibilisieren.

Mit dem Kollegen Laumann habe ich bereits in der Vergangenheit über dieses Abkommen gesprochen.

Er ist sehr sensibel für europäische Themen.

Kurzfristige Bedarfe an grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgungen sehe ich aktuell in 3 Bereichen:

Eine Erweiterung der Ostbelgienregelung, die Möglichkeit der Rückerstattung grenzüberschreitender Hubschrauberrettungstransporte (hierfür bedarf es aber zuerst einer Anerkennung in Belgien der Hubschrauberrettungsdienste) sowie die Schaffung einer Möglichkeit für die Zwangseinweisung belgischer deutschsprachiger Patienten mit psychischen Erkrankungen in grenznahe deutsche Einrichtungen.

Diese 3 Bereiche werde ich bei meinem nächsten Treffen mit Herrn Minister Vandenbroucke am 28. Juni 2023 ansprechen.

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