Es gilt das gesprochene Wort!
07.06.2023
Antwort zu den geplanten Verbesserungen im Pflegesektor
Die Gehälter der Krankenpfleger und der Paramediziner in den Wohn- und Pflegezentren werden in diesem Jahr erhöht.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben mehrere Treffen mit den Sozialpartnern stattgefunden, in denen die Berechnungen der Wiederherstellung der Lohnspanne zwischen den Pflegehelfern und den Krankenpflegern sowie den Paramedizinern besprochen wurden.
Die Wiederherstellung des Lohngefälles wurde nach der Aufwertung der Pflegehelfer in den Wohn- und Pflegezentren aus dem Jahr 2020 seitens der Krankenpfleger gefordert.
Zwar erhielten die diplomierten Gesundheitsberufe, darunter die Krankenpfleger, 2020 ebenfalls eine Lohnerhöhung, diese war aber nicht so hoch wie die Aufwertung der Pflegehelfer.
Die Regierung versprach allerdings, die Unterschiede im Lohnniveau bis zum Ende der Legislaturperiode wiederherzustellen. Einfluss auf die Gehälter der Pflegekräfte haben wir seit 2019, dank der Übernahme der Finanzierung der Wohn- und Pflegezentren.
Im Zuge der Besprechung dieses Projekts mit den Sozialpartnern wurden auch Alternativmodelle besprochen. Die Aufwertung der Krankenpfleger und Paramediziner soll im zweiten Halbjahr (2023) erfolgen.
Eine Entscheidung wird vor der politischen Sommerpause getroffen. Insgesamt wird diese Maßnahme auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert.
Die Aufwertung betrifft die Krankenpfleger mit Brevets und Bachelor, sowie die weiteren Berufsgruppen mit Bachelor-Diplom, die in direktem Kontakt mit den Bewohnern stehen.
Von der Wiederherstellung der Lohnspanne zwischen Pflegehelfern und Krankenpflegern werden die Wohn- und Pflegezentren für Senioren, das psychiatrische Pflegewohnheim in St.Vith sowie der Palliativpflegeverband profitieren. Außerdem wird die Regierung die Personalnormen in den Wohn- und Pflegezentren überarbeiten.
Ebenfalls vor der Sommerpause wird der Erlass in erster 1. Lesung in der Regierung verabschiedet. Sollte alles nach Plan laufen und die erwarteten Gutachten des Staatsrates, der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben sowie des Beirates für Seniorenunterstützung keine grundlegenden Elemente in Frage stellen, ist das Ziel, den Erlass bis Ende des Jahres zu verabschieden.
Die Basis für den Erlass stellen die Vorschläge dar, die im Zuge der Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern erarbeitet worden sind. Daher ist ebenfalls ein Austausch nach der ersten Lesung mit den Sozialpartnern geplant, um auch Ihnen ein Bild davon zu geben, wo sich Ihre Empfehlungen im Erlass wiederfinden.
Der neue Erlass soll eine zeitgemäße und flexiblere Organisationsstruktur ermöglichen.
Die Wohn- und Pflegezentren sollen unter Einhaltung der föderalen Gesetze und des DG-Dekrets mehr Autonomie erhalten, um ihre Dienste individueller zu organisieren.
Als dritte Maßnahme ist eine Kampagne zur Arbeit der Pflegeberufe geplant.
Wir befinden uns aktuell im Gespräch mit einem Akteur, der die Kampagne koordinieren soll. Neben diesen konkreten Maßnahmen plant die Regierung weitere Maßnahmen, um den Fachkräftemangel in der Pflege anzugehen:
Am 27. September organisieren wir einen Rundtisch zum Thema Pflege mit den Einrichtungen des Sektors und anderen Partnern. Hierbei werden externe Referenten und auch Redner aus Ostbelgien zu Wort kommen.
Es sollen, ausgehend von den Problemdarstellungen, auch bereits erdachte oder funktionierende Lösungsvorschläge präsentiert werden. Im Nachmittag wird es einen Workshop zu den Themen geben, der von externen Moderatoren gestaltet wird