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Anpassung des Kindergeldes


Es gilt das gesprochene Wort! 

07.06.2023

Frage und Antwort zur Anpassung des Kindergeldes

Die Deutschsprachige Gemeinschaft nimmt eine jährliche Angleichung der Familienleistungen vor.

Wir orientieren uns für die Erhöhung des Kindergelds nicht mehr wie früher am Gesundheitsindex, sondern am Verbraucherpreisindex sowie an 25 % des realen Wachstums des Bruttoinlandprodukts pro Einwohner.

Die Beträge werden bei veränderter Wirtschaftslage angehoben, aber nie gesenkt. Obschon sich die Familienleistungen in Ostbelgien unter anderem am Wirtschaftswachstum orientieren, werden die Beträge nicht gesenkt, wenn sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert.

Zu verdanken ist dies der Situation, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft die Beträge nach einer Angleichung nur nach oben, aber nicht nach unten korrigiert.

Seitdem wir als Deutschsprachige Gemeinschaft für das Kindergeld zuständig sind und eigenverantwortlich handeln können, sprich seit 2019, haben wir den Basisbetrag bis heute bereits um 15,48 % erhöht.

Das ist nicht überall der Fall. Flandern zum Beispiel hat das Kindergeld um lediglich 6,13 % angehoben.

Wie bei uns ist auch bei den Flamen das Kindergeld nicht mehr an die klassische Indexierung geknüpft.

Anders als bei den Flamen haben wir das Kindergeld entsprechend den veränderten Paramatern bisher immer angepasst.

Die Kollegen haben aber bereits bei der Übernahme der Verwaltung ihr Kindergeld nicht indexiert.

Sie wendeten die im alten System festgelegten Beträge an, die 2 % niedriger waren.

Das betraf in Flandern alle Kinder, die vor 2019 geboren wurden.

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