Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung
Neues Gremium ins Leben gerufen
Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung hat Arbeit aufgenommen
In einer Pressemitteilung berichtet der zuständige Minister für Inklusion, Antonios Antoniadis (SP), über den neuen Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung sowie dessen Besetzung. In der ersten Sitzung am Donnerstagabend wurden neben den Tagespunkten der allgemeinen Vorstellung auch die damit einhergehenden Aufgaben erklärt.
Die Aufgaben des Beirats umfassen:
• die Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen zur Lebenssituation der Menschen mit Beeinträchtigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag des Parlaments, der Regierung, der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets oder der Dienststelle;
• die Abgabe von Gutachten zu jeder Abänderung des vorliegenden Dekrets, entweder aus eigener Initiative oder auf Antrag der Regierung; • die konstruktive Begleitung und Überwachung der Umsetzung und Einhaltung der UN-Konvention und die Ausarbeitung von Inklusionsansätzen;
• der ständige Austausch mit den Vereinigungen von oder für Menschen mit Beeinträchtigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Gewährleistung einer engen Kooperation mit ihnen;
• der Vorschlag zur Bestellung von Vertretern in den Verwaltungsrat der Dienststelle, in die in Artikel 5 des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen erwähnte Kommission, in das Belgian Disability Forum (BDF), in den Verwaltungsrat des Interföderalen Zentrums für Chancengleichheit (UNIA), beim Zentrum für Förderpädagogik (ZFP) sowie gegebenenfalls in anderen Organisationen, die sich in den Zuständigkeitsbereich der DG erstrecken; Dem Beirat gehören folgende stimmberichtigte Mitglieder an:
• ein Vertreter pro Vereinigung von oder für Menschen mit Beeinträchtigung, die als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert ist und ihren Sitz im deutschen Sprachgebiet hat;
• mindestens drei volljährige Menschen mit Beeinträchtigung oder Erziehungsberechtigte von minderjährigen Menschen mit Beeinträchtigung;
• vier Vertreter der kommunalen Beiräte für Menschen mit Beeinträchtigung, von denen zwei aus dem Norden und zwei aus dem Süden des deutschen Sprachgebiets entsandt werden. Außerdem nimmt ein Vertreter der Verwaltung, ein Vertreter des zuständigen Inklusionsministers sowie ein Vertreter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben an den Sitzungen des Beirats mit beratender Stimme teil.
Der Beirat erhält jedes Jahr mindestens 70.000 Euro seitens der Regierung der DG. Diese Förderung ermöglicht dem Beirat die Einstellung einer Verwaltungskraft sowie die Umsetzung eigener Projekte. Darüber hinaus kann der Beirat eigene Verträge abschließen, um so auch außerhalb des Rahmens der DG zusätzliche Geldmittel zu generieren.
„Die Zusammensetzung des Beirats zeigt es bereits. Mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sind Menschen mit Beeinträchtigung oder Erziehungsberechtigte von minderjährigen Menschen mit Beeinträchtigung. Dadurch wird gewährleistet, dass der Beirat es Betroffenen ermöglicht, sich selbst für politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe und folglich auch für gleichberechtigte, inklusive Teilhabe einzustehen. Dieses Gremium spielt somit eine überaus wichtige Rolle für die ostbelgische Inklusionspolitik und gibt beeinträchtigten Menschen eine neue und überaus starke Stimme in Ostbelgien und darüber hinaus. Es freut mich persönlich sehr, dass ich diesen Beirat noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen und er bereits seine Arbeit aufnehmen konnte“, so der SP-Politiker abschließend.