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Maskenpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor aufgehoben


22. März 2023

Interministeriellen Konferenz Volksgesundheit

PRESSEMITTEILUNG: Maskenpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor aufgehoben

Die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit (IMK) hat heute beschlossen, die Empfehlungen zum Tragen von Mundschutzmasken im Gesundheitswesen für alle Atemwegserkrankungen von drei Niveaus abhängig zu machen.    Diese Empfehlungen beruhen auf wissenschaftlichen Gutachten und umfassenden Beratungen mit verschiedenen Berufsverbänden im Gesundheitswesen. Die IMK reagiert damit auf eine Forderung des Gesundheitssektors nach mehr Klarheit und praktikablen Empfehlungen zum Tragen von Mundschutz.

Die höchste Viruszirkulation liegt nun hinter uns, aber die verschiedenen Erreger der Atemwege zirkulieren immer noch in erheblichem Umfang in unserer Gesellschaft. Daher ist nach wie vor Wachsamkeit geboten, um das Infektionsrisiko zu verringern, insbesondere bei gefährdeten Personen wie älteren Menschen oder Personen mit geschwächter Immunität. Dies gilt umso mehr für den Pflegesektor, wo es intensive Kontakte zwischen gefährdeten Personen untereinander, aber auch mit dem Pflegepersonal gibt.

Impfung, Belüftung, Handhygiene und Mundschutz sind nach wie vor wichtige Schutzmaßnahmen gegen Ansteckungen und/oder Infektion.

Mit dem Rückgang der Viruszirkulation kamen jedoch immer mehr die Frage aus dem Gesundheitssektor über die Angemessenheit der derzeitigen Vorschriften zum Tragen von Mundschutz im Gesundheitswesen auf.

Aus diesem beriet die IMK mit verschiedenen Expertengruppen, darunter die RAG, der Wissenschaftliche Strategieausschuss (unter Leitung von Prof. E. Vlieghe) und der Hoher Gesundheitsrat. Da das Tragen von Mundschutzmasken auch in der Praxis der Gesundheitsberufe hinreichend praktikabel und akzeptabel sein muss, wurde ebenfalls mit verschiedenen Berufsverbänden beraten. Die RMG hat all diese Beiträge diskutiert und den Ministern vorgelegt.

„Auch in der DG haben wir diesbezüglich den Austausch mit dem Sektor gesucht. Nach Beratung mit den verschiedenen Akteuren wie den Apotheken, den Krankenhäusern und den Hausärzten sowie den Wohn- und Pflegezentren und den häuslichen Diensten hat die DG dem RMG die Empfehlung weitergegeben, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Unserer Empfehlung wurde gefolgt,” teilte der neue Vorsitzende der Gesunheitsministerkonferenz, Antonios Antoniadis, mit.

Von nun an werden die Empfehlungen für das Tragen von Mundschutzmasken in der Gesundheitsfürsorge von der Behandlungsstufe für alle Atemwegserkrankungen abhängig gemacht. Es wird zwischen drei Stufen unterschieden:

– Stufe 1: Dies bedeutet, dass die epidemiologische Situation unter Kontrolle ist.  In dieser Stufe sind Mundschutzmasken nicht erforderlich, außer bei Patienten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und bei immungeschwächten Patienten;

– Stufe 2: Dies bedeutet, dass die Verbreitung von Krankheitserregern der Atemwege zunimmt, was zu einer Belastung des Gesundheitssystems führen könnte.  In dieser Stufe werden Mundschutzmasken bei Interaktionen zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten empfohlen. Dabei geht es um den gezielten Einsatz von Mundschutzmasken, um die Übertragung eines Virus auf Patienten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verhindern. Wir befinden uns heute auf dieser Stufe 2;

– Stufe 3: Dies bedeutet eine hohe Zirkulation von Krankheitserregern mit einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems. Hier werden Mundschutzmasken für alle im Gesundheitswesen Tätigen empfohlen. Diese universelle Verwendung von Mundschutzmasken zielt zusätzlich darauf ab, weit verbreitete Krankheiten unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen zu verhindern und die Kontinuität der Gesundheitsversorgung zu schützen.

In der Präventivmedizin lässt die Art der Beziehung zwischen dem professionellen Betreuer und dem Klienten Flexibilität bei diesen Empfehlungen zu. Dabei sollte stets die Anfälligkeit des Patienten und das Vorhandensein von Atemsymptomen berücksichtigt werden. In der Schulmedizin oder in der üblichen Kinder- und Familiensprechstunde mit gesunden Kindern ist das Tragen eines Mundschutzes beispielsweise nicht erforderlich (es sei denn, einer von beiden zeigt Atemwegssymptome).

Falls erforderlich, können auch lokale Risikoanalysen durchgeführt werden, um die Maßnahmen in bestimmten Situationen weiter zu verfeinern.  Solche Analysen sollten immer auf der Notwendigkeit beruhen, gefährdete Bürger zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die Gruppe für Risikobewertung gibt wöchentlich Empfehlungen für das Management von Atemwegserkrankungen auf der Grundlage verschiedener Indikatoren ab.  Die RMG erörtert diese Empfehlungen und trifft eine Entscheidung.

Schließlich weisen die IMK-Mitglieder erneut darauf hin, dass das Tragen von Mundschutzmasken nur eine der Schutzmaßnahmen gegen Ansteckungen und Infektionen ist. Impfung, Handhygiene sowie eine ausreichende Belüftung sind nach wie vor wichtige Barrieren gegen das Virus, insbesondere im Gesundheitssektor, wo der Kontakt mit gefährdeten Personen besonders häufig ist.

Diese Pressemitteilung wurde im Namen der folgenden Minister erstellt, die zusammen die Interministerielle Konferenz Volksgesundheit bilden:

  • Antonios Antoniadis – Ostbelgien (Präsident der IMK)
  • Christie Morreale – Wallonische Region
  • Hilde Crevits – Flandern
  • Frank Vandenbroucke – Föderale Regierung
  • Valérie Glatigny – Französische Gemeinschaft
  • Bénédicte Linard – Französische Gemeinschaft
  • Alain Maron – Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Französische Gemeinschaftskommission
  • Elke Van den Brandt – Gemeinsame Gemeinschaftskommission und Flämische Gemeinschaftskommission

Die IMK wird von der Generaldirektion Gesundheit des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt organisiert und unterstützt.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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