Es gilt das gesprochene Wort!
15.02.2023
1242 Frage und Antwort zum Thema Insektenpulver in Lebensmitteln
In der Tat muss man mit Allergien vorsichtig sein – erst recht, wenn sie lebensbedrohlich sein können.
Der Verzehr von Insektenproteinen kann in der Tat Allergien auslösen.
Die Lebensmittelkennzeichnungspflicht liegt allerdings im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union und des Föderalstaats.
Hierzu gibt es entsprechende Verordnungen, Gesetze und Vorschriften.
Das gilt auch für die Allergene.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird keine Sensibilisierung zur Verarbeitung von Insekten in Lebensmitteln vornehmen.
Der Verbraucherschutzzentrale oder dem Patienten Rat- und Treff steht es frei, darüber zu informieren.