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Informationen zu Mietkandidaten


Es gilt das gesprochene Wort!

13.02.2023

1230 Frage und Antwort Informationen zu Mietkandidaten

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis und -recht.

Deshalb wird das Recht auf Wohnen durch die belgische Verfassung in Artikel 23 geschützt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist inzwischen, wie Sie wissen, für das Wohnungswesen zuständig.

Der besagte Jahresbericht von UNIA wurde am 30. Januar hier im Parlament vorgestellt.

Wie ich schon nach der Vorstellung dieses Jahresberichtes mitgeteilt habe, arbeiten wir gut mit dem Dienst zusammen.

Im Bereich des Wohnungswesens werden wir die Zusammenarbeit dennoch weiter ausbauen.

Selbstverständlich wird man zu einem späteren Zeitpunkt auch das private Mietrecht reformieren und dabei auch näher auf diese Aspekte eingehen.

Wir sehen in einer ersten Etappe der Reform allerdings davon ab, maßgebliche Anpassungen in diesem Bereich vorzunehmen und konzentrieren uns zunächst auf das öffentliche Wohnungswesen.

Das Mietrecht wurde erst vor wenigen Jahren von der Wallonischen Gesetzgebung angepasst.

Aus Gesprächen mit verschiedenen Akteuren weiß ich, dass aktuell keine grundsätzliche Reform in diesem Bereich notwendig ist.

Abschließend ein Wort zum besagten Formular von UNIA, von dem Sie sprechen.

Dieses existiert noch gar nicht in deutscher Sprache.

Die VSZ hat uns mitgeteilt, dass sie aktuell nicht mit diesem Formular arbeitet, weil die meisten Menschen, die den Dienst aufsuchen, bereits über einen Mietvertrag verfügen und außerdem das aktuelle Dekret über das Wohnungswesen sehr gut auf den Aspekt der Diskriminierung in Artikel 6 eingeht.

Das Dekret sieht eindeutig vor, dass keine diskriminierenden Angaben vom Vermieter verlangt werden dürfen.

Den Artikel vorzulesen, würde den Rahmen dieser Antwort sprengen.

Auf mein Bestreben hin wird übrigens aktuell das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung evaluiert.

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung war die Deutschsprachige Gemeinschaft für das Wohnungswesen nicht zuständig.

Im Hinblick auf die Evaluation des Textes werden wir den Aspekt Wohnen darin berücksichtigen.

 

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