Es gilt das gesprochene Wort!
13.02.2023
1229 Frage und Antwort zu REPowerEU
In der Ukraine tobt seit Ende Februar ein Angriffskrieg und seine Folgen sind bis nach Europa spürbar.
An diesem Zustand sieht man, dass der Frieden auf unserem Kontinent nicht gottgegeben ist, sondern mühsam von den Gründervätern der Europäischen Union und seinen Erben erarbeitet wurde.
In diesen – auch für unsere Bevölkerung – schwierigen Zeiten ist es gut, wenn die EU Unterstützung leistet und ihre Existenzberechtigung weiterhin unter Beweis stellt.
Das „REPower“-EU-Programm soll in diesem Zusammenhang dabei helfen, Europa energie-autarker zu machen und die Ziele der Dekarbonisierung der Industrie und die Möglichkeiten der Energieeinsparung auf allen Ebenen schneller zu erreichen.
Zur Finanzierung von REPowerEU stellt die Europäische Union 20 Milliarden Euro zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, kurz RRF, ausgezahlt werden.
Ich kann heute bestätigen, dass die DG auf die Mittel von REPowerEU zurückgreifen kann.
Im Rahmen der geänderten REPowerEU-Verordnung kann Belgien nach aktuellem Stand 282 Millionen Euro an EU-Fördermitteln erhalten.
Diese Mittel werden in der Folge innerhalb der Teilstaaten aufgeteilt.
Zu diesem Thema wird voraussichtlich Mitte März im Rahmen eines Konzertierungsausschusses eine Entscheidung getroffen.
Aus dem Kabinett des Staatssekretärs Thomas Dermine wurde uns bereits mitgeteilt, dass wir mit ungefähr 2,3 Millionen Euro rechnen können.
Diese Summe würden wir erhalten, wenn der Finanzierungsschlüssel des bestehenden RRF-Programms angewandt wird.
Diese Mittel könnten eventuell noch steigen – das hängt davon ab, ob Belgien weitere Gelder aus anderen Fonds wie dem Brexit-Fonds in das Programm übertragen möchte oder nicht.
Die obengenannte Summe wird die Regierung der DG in das Energieprämiensystem investieren.
In dieses System für die Sanierung von privaten Wohnungen, das wir vor über einem Jahr reformiert haben, haben wir bereits erhebliche Mittel der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt.
Die 500.000 Euro, die wir von der Wallonischen Region erhalten haben, haben wir strukturell versechsfacht.
Der Erfolg der Reform des Energieprämiensystems macht sich nun bemerkbar.
Wir haben am 1. Februar den 1.000. Antrag erhalten.
Ich habe bereits hier im Parlament gesagt, dass das System evolutiv ist.
Wir konkretisieren gerade die Abänderungen, die noch dieses Jahr in einer Anpassung des Erlasses münden werden.
Dabei werden wir neue Maßnahmen einführen.
Beispielsweise die Möglichkeit, die Arbeiten für die Energieprämie mit einem gewissen Budget selbst auszuführen.
Das wird die Handwerker entlasten und zu mehr Energieeffizienz beitragen.
Wir reden hier beispielsweise von der Dämmung der Kellerdecke oder dem Speicherboden, die Isolierung von Heizrohren oder die Förderung von innovativen Thermostaten.
Eine weitere Maßnahme wird sein, dass Eigentümer, die Vermieter sind, nicht wie bisher maximal 70 Prozent des eingereichten Rechnungsbetrags erhalten, sondern 80 Prozent.
Diese Änderung soll die Besitzer dazu animieren, noch mehr in die energetische Sanierung ihrer Gebäude und somit indirekt in das bezahlbare Wohnen zu investieren.