Es gilt das gesprochene Wort!
16.01.2023
Das besagte „Zorgwonen“-Dekret ist uns bekannt.
Es ist quasi eine Lockerung der flämischen Raumordnungsgesetzgebung.
Eine Wohneinheit im Sinne des Dekrets braucht in Flandern nicht mehr per se eine Städtebaugenehmigung.
Sie ist aber an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.
So müssen unter anderem die Personen über 65 Jahre alt und/oder pflegebedürftig sein.
Meines Wissens ist im Dekrettext aber keine Rede von Katastrophenopfern und Flüchtlingen.
In Bezug auf die Senioren und die pflegebedürftigen Menschen könnte ich mir eine ähnliche Regelung in Ostbelgien vorstellen, insofern Angehörige oder informelle Helfer die Betreuung ihrer Mitmenschen übernehmen.
Denn auch wenn wir bisher keine Anfragen zu dieser Thematik erhalten haben, ist es mit Blick auf den demografischen Wandel unerlässlich, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Das gilt für die Raumordnung, das Wohnungswesen, die Seniorenpolitik und viele andere Bereiche.
In der Orientierungsnote Wohnungswesen, die dem Parlament vorliegt, gehen wir auf den Aspekt der alternativen Wohnformen ein.
Ich möchte der Diskussion nicht vorgreifen und empfehle, im Rahmen der Beratungen dieses Thema dort zu vertiefen.
Das wird sowohl bei der Reform des Wohnungswesens als auch bei der weiteren Reform der Raumordnung wichtig sein.
Genehmigungsfrei für bestimmte Zielgruppen zu bauen oder umzubauen, das klingt einfacher als es ist.
Was passiert, wenn die Person verstirbt?
Wer prüft, ob die Zweckbestimmung sich geändert hat?
Und vieles mehr.
Wir wollen deshalb zunächst mit den Flamen darüber austauschen, welche Erfahrungen sie bisher mit dem neuen Dekret gemacht haben und wie sie in der Umsetzung des Ganzen konkret vorgehen.
Was Ihre zweite Frage angeht, so konnte ich im Rahmen der vorgegebenen Frist zur Beantwortung dieser Frage nicht alle Dienstleistungen der DG überprüfen.
Als zuständiger Fachminister kann ich allerdings anhand der Reformen im Kindergeld, der Energieprämien und dem Pflegegeld belegen, dass wir die Einkommen und Beihilfen im Haushalt nicht zusammenrechnen, um Geldleistungen auszuzahlen.
Eine Einkommensüberprüfung findet nicht mehr statt!
Ich selbst habe mehrfach in der Vergangenheit die perversen Effekte der Gesetzgebung zu den zusammenwohnenden Personen in Bezug auf Einkommen und Beihilfen kritisiert.
Ich betrachte das als gesetzlich verordnete Vereinsamung oder den Zwang in die Illegalität.