Es gilt das gesprochene Wort!
16.01.2023
1196 Frage und Antwort zum sozialen Wohnungsbau – Flandern
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration.
Davon bin ich als Mensch mit Migrationsbiografie überzeugt.
Aus diesem Grund habe ich als zuständiger Minister für Integration 2017 dem Parlament ein Integrationsdekret vorgelegt, das verpflichtende Sprachkurse vorsah.
Im Rahmen des Dekrets ist das Niveau A2 des europäischen Referenzrahmens seit 2018 in Ostbelgien Pflicht für alle ankommende Geflüchteten.
Ich spreche mich dafür aus, dass künftig auch die Mietkandidaten für eine Sozialwohnung Deutsch oder Französisch sprechen müssen.
Wenn sie das Niveau A2 nicht vorweisen können, dann sollen sie mit Erhalt der Wohnung zu einem Sprachkurs verpflichtet werden.
Das soll für alle erwachsene Mieter im Haushalt gelten.
Das schlägt die Regierung in der Orientierungsnote vor, die ich dem Parlament im Monat Oktober 2022 vorgelegt habe.
Also unabhängig von der aktuellen Entscheidung der flämischen Regierung.
Das Niveau A2 entspricht Sprachkenntnissen von Anfängern.
Es reicht, um sich sozial in Ostbelgien zu integrieren.
Es ermöglicht die Kommunikation mit der Wohnungsbaugesellschaft oder mit den anderen Mietern und Nachbarn.
Und auch im täglichen Leben ist somit eine Verständigung möglich.
Das halte ich weder für eine Zumutung noch für eine Stigmatisierung.
Das ist Grundvoraussetzung für eine Beteiligung am öffentlichen Leben in der Aufnahmegesellschaft.
Betreffend die Verpflichtung zur Anmeldung beim Arbeitsamt der DG, so müsste das meiner Meinung nach eine Verpflichtung sein, die unabhängig von der Migrationsgeschichte erfolgt.
Diese Maßnahme nur auf Migranten zu beschränken, wäre effektiv diskriminierend.
Denn alle Erwerbsfähigen sollten ihre Lebenshaltungskosten selbst bestreiten können, wenn sie dazu in der Lage sind.
Aufgabe der Vermittlungsdienste ist es, sie dabei zu begleiten.
Und spätestens bei der Begleitung sind wir erneut bei der Orientierungsnote Wohnungswesen, die sich auch mit diesem Thema befasst.
Auch der Bürgerrat des Parlaments hat, in Form eines Wohnparcours, eine engere Begleitung der Mieter empfohlen.
Welche Rolle die Wohnungsbaugesellschaft dabei spielen sollte, darüber sollten wir gemeinsam im Ausschuss I im Rahmen der Orientierungsnote austauschen.