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Gehaltsgefälle im Pflegesektor


Es gilt das gesprochene Wort!

30.11.2022

1185 Frage und Antwort zum Gehaltsgefälle im Pflegesektor

Eingangs muss ich Ihrer Aussage widersprechen, dass die Alltagsbegleiter ein Hoffnungsschimmer für die Krankenhäuser sein könnten.

Das habe ich nicht so gesagt.

Ich glaube, hier findet eine Vermischung mit der Ankündigung des Föderalstaats für Krankenhäuser sowie Wohn- und Pflegezentren das Berufsbild des Pflegeassistenten zu schaffen statt.

Die Alltagsbegleiter leisten keine Pflege.

Das Pilotprojekt wurde für den nicht-pflegerischen Teil in den Wohn- und Pflegezentren GEMEINSAM mit den Einrichtungen konzipiert.

Von den Personen, die aktuell zu Alltagsbegleitern geschult werden, hat niemand bisher als Pflegehelfer gearbeitet.

Ich erinnere außerdem daran, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft im Zuge dieses Pilotprojekts 2 VZÄ-Stellen an Alltagsbegleiter pro Einrichtung finanziert und nicht mehr.

Die Finanzierung umfasst die Qualifizierung und die Beschäftigung im Betrieb sowohl während der Maßnahme als auch die Finanzierung der Personalkosten nach Abschluss der Maßnahme.

Es handelt sich somit um ein geschlossenes System.

Sorgen, es könnte zu einem „Exodus“ von Pflegehelfern kommen, sind demnach unbegründet.

Aus Ihrer Einleitung geht hervor, dass Alltagsbegleiter deutlich schlechter bezahlt werden müssten als Pflegehelfe.

Sie monieren schließlich den Gehaltsunterschied.

Wieso das der Fall sein sollte, begründen Sie nicht.

Womöglich halten Sie die Tätigkeit eines Alltagsbegleiters als weniger wichtig als die des Pflegehelfers.

Gleichzeitig fragen Sie aber, ob nicht beispielsweise Ergotherapeuten diese mutmaßlich „weniger wichtigen Aufgaben“ wahrnehmen könnten.

Also ein Berufsprofil mit Bachelor-Abschluss.

Diese Personen würden entsprechend ihres Bachelorabschlusses finanziell besser vergütet als die Pflegehelfer und die Alltagsbegleiter.

2023 werden die Gehälter der Ergotherapeuten erhöht.

Das schafft einen noch größeren Gehaltsunterschied zu den Alltagsbegleitern.

Unabhängig davon, dass die Wohn- und Pflegezentren signalisieren, dass auch in den paramedizinischen Bereichen Fachkräftemangel herrscht, stellt sich die Frage, wieso deutlich höher qualifizierte Personen als Pflegehelfer diese Aufgaben übernehmen sollten.

Das ergibt aber keinen Sinn.

Die Antwort ist simpel:

Die Aufgaben der Alltagsbegleiter sind wichtiger als sie scheinbar erscheinen.

Sie sind so wichtig, dass sie von Pflegehelfern und auch von Ergotherapeuten, Kinésiotherapeuten, Logopäden und anderen Paramedizinern wahrgenommen wurden und werden.

Es wäre ein Fehler, das Aufgabenprofil der Alltagsbegleiter in Konkurrenz mit dem Profil der Pflegehelfer zu setzen.

Die Alltagsbegleiter koexistieren mit den Pflegehelfern, um sich gegenseitig zu ergänzen. Es gibt keine Hierarchie unter ihnen.

Das Ziel dieses Pilotprojekts, das auf Wunsch der Einrichtungen stattfindet, besteht darin, dass Freiräume für das in der Pflege oder Paramedizin qualifizierte Personal für eben diese Aufgaben entstehen, während für Tätigkeiten außerhalb der Pflege oder der Paramedizin andere Berufsprofile eingesetzt werden.

Stunden von bestehenden Berufsprofilen zu erhöhen, schafft nicht neue Mitarbeiter.

Es erhöht den Druck auf die Pflegekräfte.

Der Mehrwert der neuen Berufsgruppe kann deshalb nicht durch die Höhe der Gehälter definiert werden.

Zudem ist die Berechnung, die Sie anstellen, nicht korrekt.

Die Alltagsbegleiter werden während des Ausbildungszyklus nach der Gehaltsstufe 2 bezahlt, nicht nach der Gehaltsstufe 8.

Demnach verdient ein Alltagsbegleiter mit einem Jahr Berufserfahrung brutto 2.172,80!

Das sind keine 31,40 €, sondern 475,66 € zu Beginn der Karriere.

Während der Alltagsbegleiter vor allem am TAG zum Einsatz kommen soll, erhält der Pflegehelfer aufgrund der Zuschläge für Schichten, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich nochmal 11 % mehr Gehalt.

Aus Gründen der Gerechtigkeit dem anderen Personal gegenüber werden aber auch einige Alltagsbegleiter in Schichten eingesetzt und profitieren daher ebenfalls von einer Schichtzulage.

Das liegt aber im Ermessen der jeweiligen Einrichtung.

Statt eine Debatte darüber zu führen, wer schlechter bezahlt werden müsste, sollte man gerade in diesen Sektoren darüber sprechen, wer noch besser bezahlt werden sollte.

Für die Pflegehelfer haben wir bereits 2020 höhere Gehälter und darunter auch den höchsten Mindestlohn in ganz Belgien erwirken können.

Bei den Krankenpflegern und den anderen Paramedizinern werden wir Gehaltserhöhungen im kommenden Jahr auf den Weg bringen.

Nach Abschluss und Auswertung des Pilotprojektes werden wir gemeinsam mit den Einrichtungen den Mehrwert dieser Qualifizierung prüfen.

Sollte es Inkohärenzen in der Baremen-, sprich der Gehaltsstufen-Architektur geben, so steht es der Regierung und den Sozialpartnern frei, über eine Anpassung dieser Struktur zu beraten und zu verhandeln.

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