Es gilt das gesprochene Wort!
30.11.2022
1187 Frage und Antwort zu den Angeboten des Beratungs- und Therapiezentrums (BTZ) in der Eifel
Zunächst muss man deutlich hervorheben, dass das Begleit- und Therapiezentrum (BTZ) nicht durch die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) organisiert wird.
Es handelt sich um eine privatrechtliche Organisation in der Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG).
Das BTZ hat einen Verwaltungsrat und ist völlig autonom und somit unabhängig von der Regierung organisiert.
Wir haben mit dem BTZ einen Jahresvertrag, der Leistungen und Finanzierung definiert.
Es ist nicht die Aufgabe der Regierung der DG, die Personalequipen eines unabhängigen Dienstes zu fusionieren.
Genauso wenig ist es Aufgabe der DG die notwendigen Räumlichkeiten zu organisieren.
Deshalb müssten Sie derartige Fragen eigentlich an den Dienst selbst richten.
Da Sie in Ihrer Einleitung viel über Standorte und die Fusion sprechen, stelle ich mir die Frage, was Sie unter Optimierung der Situation für die Klienten in der Eifel meinen?
Ist die Ansiedlung der Angebote aus St.Vith und Bütgenbach in der Stadt St.Vith eine Optimierung des Angebots für die Klienten?
Wenn ja, für wen?
Für die Südeifel?
Was ist mit der Nordeifel?
Die Gemeinde Bütgenbach hält an das BTZ und dessen Dienste fest, aber hat aktuell keine Räume frei.
Das sind Fragen, mit denen sich der Träger, sprich der Verwaltungsrat der VoG, befassen muss.
Wir können gerne dabei Unterstützung leisten, aber de facto muss der Träger wissen, wie er das Angebot in der Eifel organisiert.
Ein optimiertes Angebot für die Klienten in der Eifel bedeutet für mich, die therapeutischen Leistungen auszubauen.
Zum Beispiel über einen Abbau der Wartelisten.
Hierfür haben wir die Mittel im Vertrag um 94 % erhöht – zuzüglich zu der Indexanpassung wohlgemerkt.
Was nun die Fusion angeht, so hält das BTZ weiterhin daran fest, einen Standort im Norden und einen Standort im Süden der DG zu unterhalten.
Ziel der Fusion der Standorte im Süden ist die Verbesserung der altersbedingten Übergänge bei Kindern und Jugendblichen in der Therapie und die bessere Einbindung der Erwachsenen.
Das ist zumindest die langfristige Perspektive des BTZ.
Mittelfristig wird das Kinderteam ab 2023 vollständig in Bütgenbach angesiedelt werden.
Bei dem neuen Standort handelt es sich um das ehemalige RTG Gebäude, das bis 2017 von Kaleido benutzt wurde.
Das soll aber nur zum Übergang dienen.
Das Gebäude gehört der DG, aber deren künftige Zweckbestimmung ist derzeit nicht bekannt.
Deshalb gestaltet sich die Frage nach der energetischen Sanierung als schwierig.
Hier müsste eigentlich kernsaniert werden.
Dafür müsste das BTZ aber ausziehen.
Mit der Immobilie wollten wir Abhilfe für das BTZ schaffen.
Es würde ihnen wenig helfen, wenn die DG sie vor die Tür setzen würde.
Im Norden ist an der Vervierser Strasse 14 2023 eine Neugestaltung der bestehenden Räumlichkeiten vorgesehen.
Dies ist auch im Infrastrukturplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft vermerkt.
Allgemein gilt für die Infrastrukturfragen, dass die DG bereit wäre, das BTZ mit 60 % Zuschuss zu unterstützen.