Es gilt das gesprochene Wort!
30.11.2022
1188 Frage und Antwort zur Rückerstattung von Hebammenhonoraren
Dass die Entbindungsstation im St. Nikolaus Hospital in Eupen vorübergehend seine Pforten geschlossen hat, weil die Bereitschaftsdienste der Gynäkologen nicht organisiert werden konnten, ist bedauerlich.
Die Krankenhausleitung arbeitet seitdem an einer Wiedereröffnung des Angebots.
Meinen Informationen zufolge ist man dort auf einem guten Weg.
Die Verantwortlichen werden zum gegebenen Zeitpunkt hierzu kommunizieren.
In der Zwischenzeit hat das St. Nikolaus Hospital eine Alternative mit dem CHC aufgebaut.
Nicht jeder nutzt dieses Angebot.
Ich kenne einige werdende Eltern aus dem Norden, die in der Klinik St.Josef entbinden.
Ein weiterer Teil von ihnen geht aber über die Grenze.
Wir sind in dieser Thematik nicht zuständig und deshalb verfügen wir nicht über alle Informationen in Bezug auf die Entbindungen im In- oder Ausland.
Der konkrete Fall, den Sie ansprechen, ist uns nicht bekannt.
Weder hat uns die betroffene Person kontaktiert noch haben die Krankenkassen von so einem Problem berichtet.
Auch wenn wir über keine Zuständigkeit verfügen, möchte ich anbieten, dass die Person sich an die Regierung der DG wendet.
Eine Ferndiagnose zum Fall ist schwierig, wenn man nicht alle Informationen hat.
Bezüglich der Kostenerstattung von selbstständigen Hebammen, im Rahmen einer Entbindungstätigkeit, werde ich die ostbelgischen Krankenkassen und den Föderalstaat kontaktieren und um Lösungsfindung bitten.
Für Bürger sollten die Krankenkassen der wichtigste Ansprechpartner sein.
Dort erhält man alle relevanten Informationen zu Gesundheitsfragen.
Informationen zur Ostbelgienregelung findet man auch auf ostbelgienlive.be[1].
Allerdings ist die Ostbelgienregelung für Entbindungen nicht notwendig.
Es gibt eine europäische Richtlinie, welche spezifisch die Geburten und die Rückerstattung in den EU-Mitgliedsstaaten regelt.
[1] https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-6225/