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Erweiterung der Industriezone Sankt-Vith II


Es gilt das gesprochene Wort!

7.11.2022

1144 Frage und Antwort Mockel zur Erweiterung der Industriezone Sankt-Vith II

Die Stadt St.Vith steht am Anfang der Prozedur in Sachen Erweiterung der Industriezone St.Vith II.

Es wurde noch keine Grundakte bei uns eingereicht.

Diese Grundakte beinhaltet beispielsweise Pläne wie die vorgeschlagenen planologischen Ausgleichsflächen und ggf. die alternativen Ausgleichsmaßnahmen, usw.

Bis zur Hinterlegung der Grundakte stehen wir als genehmigende Behörde außen vor.

Die Gemeinde oder die SPI dürfen selbstverständlich im Vorfeld mit uns über das Projekt austauschen, aber erst mit der Grundakte wird ein Projekt konkreter.

Deshalb kann ich wenig zum Projekt der Erweiterung sagen.

Es gab vor einiger Zeit ein Vorgespräch mit der Stadt.

Dabei haben wir die Prozedur und mögliche Szenarien besprochen.

Die Stadt wollte sich daraufhin erneut mit dem Perimeter der Erweiterung auseinandersetzen.

Weder ist mir offiziell die Größe der Fläche bekannt, noch kann ich Ihnen Auskunft über die auszugleichenden Flächen geben.

Mir ist bekannt, dass die Stadt St.Vith sehr eng mit der SPI zusammenarbeitet.

Das ist gut.

Denn die SPI ist ein anerkannter Experte für Gewerbegebiete.

Ich bin mir sicher, dass die Stadt von der SPI entsprechend beraten wird – das gilt sowohl in Bezug auf die aktuelle Belegung der Flächen in der Industriezone als auch um den Bedarf.

Wenn es aktuell Leerstände in einer Industriezone gibt, bedeutet das nicht zwingend, dass man eine Erweiterung hinterfragen muss.

Laut einer statistischen Analyse der SPI war im Oktober 2021 91,3 % des betreffenden Gewerbegebiets belegt und im Schnitt wurde jährlich 1 ha von Unternehmen an andere Unternehmen weiterverkauft.

Dass es Leerstände in Gewerbegebieten gibt, ist dementsprechend keine Neuigkeit und sind zu erwarten bei dynamischen und kleineren Unternehmen, die leicht umsiedeln können.

Wie mit der Landrückhaltung in Wohngebieten und möglicherweise in Gewerbegebieten umzugehen ist, darüber sollten wir uns intensiv in der Phase 3 der Reform unterhalten.

Es gibt manchmal gute Gründe dafür.

Ich finde es persönlich nicht verwerflich ein Grundstück für seine Kinder zurückzuhalten.

Problematisch wird es bei Landspekulation.

Denn sie treiben die Grundstückspreise bewusst in die Höhe.

Wenn wir bezahlbares Wohnen haben wollen, dann müssen wir hierfür Lösungen finden.

Was das Gewerbeflächenkonzept betrifft: Bekannterweise gibt es schon solch ein Konzept, das von der WFG im Jahre 1998 erstellt wurde.

Die Zeiten und Bedürfnisse haben sich natürlich in der Zwischenzeit geändert und ein aktualisiertes Konzept muss her.

Nächstes Jahr wird ähnlich wie beim Windkraftrahmenplan eine entsprechende Ausschreibung geben.

Die nötigen Finanzmittel wurden im Ursprungshaushalt 2023 vorgesehen.

Der Haushalt wird im Dezember vom Parlament verabschiedet.

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