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Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zum Bau von Windkraftanlagen


Es gilt das gesprochene Wort!

7.11.2022

1142 Frage und Antwort zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zum Bau von Windkraftanlagen

Ende Juni wurde eine Note zur raumordnerischen Förderung von Erneuerbaren Energien durch die Regierung verabschiedet.

In diesem Rahmen hat die Regierung das Lastenheft zur Ausschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages genehmigt, nämlich zur Aufstellung eines Windkraftrahmenplans.

Zurzeit werden die Angebote ausgewertet.

Anfang 2023 startet die Erstellung des Rahmenplans.

Nachdem Fachleute einen ersten Entwurf für dieses neue Instrument erstellt haben, wird es zu einer Einbeziehung von Gemeinden und anderen öffentlichen Diensten und Akteuren aus der Zivilgesellschaft kommen.

Ich möchte allerdings betonen, dass kein gesetzlicher Windkraftrahmenplan geschaffen wird.

Es ist ein Planungsinstrument, das den Gemeinden und den potenziellen Investoren als Orientierung dienen soll.

Darauf sollen die optimalen Standorte für Windkraftprojekte identifiziert werden.

Optimal in erster Linie in Bezug auf die Windstärke, aber auch in Bezug auf die geografische Verortung im Zusammenspiel mit Wohngebieten, der Wirtschaft und im Einklang mit der Natur. 

Auf diese Weise wollen wir vermeiden, dass Anträge für Standorte eingereicht werden, die von vornherein aufgrund der Lage keine Chance hätten.

Natürlich steht es den Promotoren auch künftig frei, Anträge für die Errichtung von Windrädern an anderen Standorten einzureichen.

Aber diese werden eher Gefahr laufen, abgelehnt zu werden.

Das wäre fatal.

Schließlich geht es darum, die Windkraft schneller und effizienter auszubauen.

Und dazu gilt es, von Anfang an so viel Planungssicherheit wie möglich zu haben.

Abgewiesene Anträge kosten den Behörden und den Promotoren unnötig Geld und Zeit.

Zeit, die in der aktuellen Situation der Energiekrise und des Klimawandels sehr kostbar ist.

Wie Sie erwähnen, ist es mir wichtig, dass Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windrädern beschleunigt werden.

Das können wir als DG aber nicht allein bestimmen.

Die Wallonische Region ist weiterhin für Umwelt und Energie zuständig.

Mit den beiden zuständigen Ministern Philippe Henry und Céline Tellier habe ich diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen.

Nach einem ersten Austausch zwischen der DG und der Wallonie im Mai wurde aber seitens der Kollegen mitgeteilt, dass sie kaum Möglichkeiten sehen, die Verfahren für die Globalgenehmigungen in Bezug auf die Fristen zu verkürzen.

Das ist bedauerlich, weil ich die Hoffnung hatte, dass man die Verfahren beschleunigen und somit vereinfachen würde.

Dazu sah man sich von wallonischer Seite aus nicht in der Lage, weil bei diesen Verfahren oft genug sogar mehr Bearbeitungszeit nötig wäre.

Die Kollegen verwiesen auf die Pax Eolienica.

Ich habe um die Aufnahme in dieses Gremium gebeten, was von der Wallonischen Region begrüßt wurde.

Die Wallonische Region hat Mitte Oktober die Themenfelder der Task-Force identifiziert.

Die konkreten Maßnahmen wurden von der Task-Force noch nicht endgültig ausgearbeitet.

Wichtig wird es meiner Meinung nach sein, dass, insofern die Wallonie Änderungen an der Gesetzgebung vornimmt, rechtzeitig eine Konzertierung mit der DG stattfindet, insofern das Zusammenarbeitsabkommen betroffen sein sollte.

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