Es gilt das gesprochene Wort!
5.10.2022
1128 Frage und Antwort Freches zu Sprachkompetenz
Die Verwendung der deutschen Sprache innerhalb der Wohn- und Pflegezentren wird vertraglich vorgeschrieben.
Wie die WPZS die Versorgung und Begleitung in deutscher Sprache organisieren, steht ihnen frei. Auch obliegt es den WPZS für die Weiterbildung ihres Personals Sorge zu tragen.
So viel zur Theorie. Denn in einigen Fällen durchkreuzt der Fachkräftemangel die Gewährleistung einer Betreuung und Pflege in deutscher Sprache.
Vor allem bei Rückgriff auf Interimspersonal kann nicht gewährleistet werden, dass das Personal der deutschen Sprache mächtig ist.
Auch bei ausländischem Personal gibt es bisweilen Sprachbarrieren.
Das hat zur Folge, dass die WPZS auch zunehmend Sprachkurse organisieren, um ihr Personal für die Pflege und Begleitung in deutscher Sprache zu schulen.
Kathleos hat beispielsweise vor Kurzem in Zusammenarbeit mit der AHS einen hausinternen Deutschkurs organisiert.
Das Marienheim hat in diesem Jahr ebenfalls in Kooperation mit der AHS einen 32-stündigen Deutschkurs organisiert.
Auch die WPZS der Interkommunale Vivias stehen mit der AHS in Kontakt, was die Organisation von Deutschkursen betrifft. Ab 2023 sollen Kurse organisiert werden.
Im Golden Morgen wird eine hausinterne Schulung während der Arbeitszeit angeboten, um anderssprachigem Personal Deutsch beizubringen.
Wie ich schon in der Frage 1088 von Frau Stiel an mich geantwortet habe, konzipiert die VoG KAP auf Anfrage von Betrieben und Einrichtungen berufsspezifische Sprachkurse und beabsichtigt in Zukunft gemeinsam mit der VHS im Rahmen der kommenden ESF-Periode Sprachkurse spezifisch für Mangelberufe zu organisieren.
Das Projekt wurde letzte Woche genehmigt und kann somit starten.