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Der Finanzierungsschlüssel der ÖSHZ


Es gilt das gesprochene Wort!

5.10.2022

1126 Frage und Antwort zum Finanzierungsschlüssel der ÖSHZ

Die Deutschsprachige Gemeinschaft investiert einen Großteil des Budgets in Dienstleistungen zur Bekämpfung von Armut.

Das gilt für die Bildung, für Soziales, Pflege und die Beschäftigung.

In sehr vielen Bereichen beschränkt sich die Beteiligung der Gemeinden und ÖSHZ somit lediglich auf ein Minimum.

Man denke da zum Beispiel an die Kosten für die Kinderbetreuung oder für die Senioren oder selbst an die kommunale Wohnungsbaugesellschaft.

Im Inland ist die Beteiligung von Gemeinden und ÖSHZ an derartigen Ausgaben proportional höher als in Ostbelgien.

Neben der strukturellen Unterstützung investieren wir in die Gebäude-infrastruktur.

Gerade Gemeinden mit einer Zentrumsfunktion profitieren von Zuschusssätzen zwischen 60 % und 80 %.

Auf diese Weise findet bereits eine erhebliche Entlastung der kommunalen Kassen statt.

Darüber hinaus haben wir bei den vergangenen Krisen, ob Corona, Flutkatastrophe oder bei der Aufnahme der Geflüchteten finanziell und organisatorisch Verantwortung übernommen.

Diese Unterstützung zeigen wir auch über die Dotationen an die Gemeinden und ÖSHZ.

Sei es mit der Gemeindedotation, dem Sonderfonds für die ÖSHZ, der Wegebaudotation, der Basisbezuschussung der Vereine und mittlerweile auch mit den ehemaligen PAPE-Mitteln zur Begleitung und Unterstützung der ÖSHZ-Kunden in Sachen Energiearmut.

Dank der Reform des PAPE-Systems, das über einen Projektaufruf und einer geringen Beteiligung der Gemeinden funktionierte, erhalten alle ÖSHZ eine strukturelle Finanzierung.

Die Finanzierung in Höhe von 343.000 Euro orientiert sich an der Zahl der begleiteten Haushalte mit Eingliederungseinkommen.

Das ÖSHZ Eupen bekommt 48,3 % dieser Mittel.

Kelmis erhält 18,8 % dieser Mittel.

St.Vith kommt an dritter Stelle.

Und weit dahinter stehen die restlichen Gemeinden.

Bei der Gemeinde- und der Sozialhilfedotation wird ein dekretal festgelegter Verteilungsschlüssel angewandt, der mit dem Einverständnis aller Gemeinden verabschiedet wurde.

Diese Dotationen werden übrigens indexiert, wodurch den lokalen Behörden 2023 ein Plus von bis zu 20 % (!) gewährt wird.

Zusätzliches Geld, das in die Ausgaben von ÖSHZ und Gemeinden investiert werden kann.

Den Schlüssel hier zu erläutern, würde den Rahmen dieser Frage sprengen.

Es sei allerdings hierzu gesagt, dass Gemeinden mit Zentrumsfunktion bereits im Rahmen dieses Schlüssels besonders berücksichtigt werden.

Das ÖSHZ Eupen erhält 2023 eine Dotation von rund 1,29 Millionen Euro.

Der gesamte Topf für alle ÖSHZ enthält ca. 3 Millionen Euro.

Das bedeutet, dass das ÖSHZ Eupen bereits heute 43 % des gesamten Sonderfonds erhält.

Die Regierung hat nie eine Reform dieses Schlüssels oder des Gemeindefonds verweigert.

Bedingung ist, dass die Gemeinden sich auf die Reform einigen.

Bisher hat es hierzu aber keinen Konsens gegeben.

Der Ministerpräsident hat bereits zahlreiche Gespräche zu diesem Thema mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geführt.

Sollte es eine Einigung geben, werden wir selbstverständlich die Kriterien für den Verteilungsschlüssel neu festlegen.

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